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   LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16   

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https://dejure.org/2016,37166
LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16 (https://dejure.org/2016,37166)
LG Trier, Entscheidung vom 19.08.2016 - 5 O 47/16 (https://dejure.org/2016,37166)
LG Trier, Entscheidung vom 19. August 2016 - 5 O 47/16 (https://dejure.org/2016,37166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hahn-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sparkasse Mittelmosel-Eifel Mosel Hunsrück zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16
    Er wird jedoch im Unklaren darüber gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (BGH NJW 2010, 989; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.6.2015 - 8. U 1368/14).
  • OLG Koblenz, 02.07.2015 - 8 U 1096/14

    Widerruf eines Immobiliendarlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch lange

    Auszug aus LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16
    Auch durch dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen entfällt das Widerrufsrecht nicht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 02.07.2015, Az. 8 U 1096/14).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16
    Diese Rechtsauffassung hat der BGH im Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15 nochmals bestätigt.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Auszug aus LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16
    Die Kammer schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass die Beklagte als Kreditinstitut Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2016 - 23 U 50/15 - juris).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Trier, 19.08.2016 - 5 O 47/16
    Eine Verwirkung oder eine unzulässige Rechtsausübung kommt nach ständiger Rechtsprechung des BGH im vorliegenden Fall nicht in Betracht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11).
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