Rechtsprechung
LG Trier, 20.05.2016 - 1 S 205/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag: Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik beim Bau einer Holztreppe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Holztreppe ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Standsichere Holztreppe? - Treppenbauer muss die anerkannten Regeln seines Handwerks beachten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Treppenbauer muss anerkannte Regeln seines Fachs von sich aus beachten! (IBR 2017, 315)
Verfahrensgang
- AG Trier, 10.10.2014 - 7 C 34/14
- LG Trier, 20.05.2016 - 1 S 205/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12
Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete …
Auszug aus LG Trier, 20.05.2016 - 1 S 205/14
Dass Treppen mit einer Wangenstärke von weniger als 5 cm in der Praxis angeboten werden, zwingt auch nicht zu der Annahme, die allgemein anerkannten Regeln der Technik seien im "Regelwerk Handwerkliche Holztreppen" nicht richtig abgebildet (BGH, Urteil vom 07.03.-, Az: VII ZR 134/12).Die Beklagte verkennt auch, dass die Kammer das erstinstanzliche Gutachten des Sachverständigen ... nicht wegen seines Ergebnisses als unbrauchbar angesehen hat, sondern weil der Sachverständige sein Ergebnis nur mit dem Urteil des BGH vom 07.03.- (Az: VII ZR 134/12) begründet hat.