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   LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19   

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https://dejure.org/2020,49768
LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19 (https://dejure.org/2020,49768)
LG Trier, Entscheidung vom 22.01.2020 - 11 T 1/19 (https://dejure.org/2020,49768)
LG Trier, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 11 T 1/19 (https://dejure.org/2020,49768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Notarielles Nachlassverzeichnis - muss die Pflichtteilsberechtigte mitwirken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • KG, 18.12.1995 - 12 U 4352/94

    Recht zur Anwesenheit bei Erstellung des Nachlassverzeichnisses ; Anforderungen

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19
    Hinzu kommt, dass der Pflichtteilsberechtigte bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses auch keine Mitwirkungsrechte hat (vgl. KG, Urteil vom 18.12.1995 - 12 U 4352/94 = NJW 1996, 2312 [2313]; Damm, Notar 2016, 219 [230]; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2314, Rn. 64; Krug, Pflichtteilsprozess, § 2 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung, Rn. 47).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19
    Die Kammer teilt die Rechtsansicht des Notars, dass der Wertermittlungsanspruch von dem Auskunftsanspruch klar zu unterscheiden ist (vgl. BGHZ 89, 25 = NJW 1984, 487 [488]).
  • LG Krefeld, 21.10.2020 - 11 O 88/19
    Auszug aus LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19
    Durch Teilurteil des Landgerichts Trier vom 20.08.2019 im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 11 O 88/19 wurde die Beschwerdeführerin dazu verurteilt, der Auskunftsberechtigten, der ein Pflichtteilsrecht zustehe, durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Auskunft zu erteilen.
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 67/14

    Notarbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19
    Insbesondere ist die vorliegende Beschwerde nicht fristgebunden (vgl. BGH DNotZ 2016, 220).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2020 - 11 T 1/19
    Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Erbe einen weit genaueren Einblick in den Nachlass hat, als der Pflichtteilsberechtigte (vgl. Staudinger/Herzog [2015], BGB § 2314, Rn. 1; ferner: BGH, Beschl. v. 13.9.2018 - I ZB 109/17 = ZEV 2019, 81 [83], Rn. 31).
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