Rechtsprechung
   LG Trier, 26.05.2017 - 1 S 29/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20642
LG Trier, 26.05.2017 - 1 S 29/17 (https://dejure.org/2017,20642)
LG Trier, Entscheidung vom 26.05.2017 - 1 S 29/17 (https://dejure.org/2017,20642)
LG Trier, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 1 S 29/17 (https://dejure.org/2017,20642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzbarkeit eines verunfallten Fahrzeugs über längere Strecke schließt für technischen Laien nicht Notwendigkeit einer Reparatur aus - Technischer Laie darf auf Richtigkeit des Gutachtens vertrauen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Saarbrücken, 23.01.2015 - 13 S 199/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fahrzeugreparatur nach den Vorgaben des vom

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2017 - 1 S 29/17
    Diese Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des erforderlichen Herstellungsaufwandes herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGH vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - , LG Saarbrücken, Urteil vom 23. Januar 2015- 13 S 199/14 - ).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2017 - 1 S 29/17
    Diese Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des erforderlichen Herstellungsaufwandes herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGH vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - , LG Saarbrücken, Urteil vom 23. Januar 2015- 13 S 199/14 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht