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   LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16   

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https://dejure.org/2016,43909
LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16 (https://dejure.org/2016,43909)
LG Trier, Entscheidung vom 27.10.2016 - 1 S 127/16 (https://dejure.org/2016,43909)
LG Trier, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 1 S 127/16 (https://dejure.org/2016,43909)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16
    Werden aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht, liegt die Beweislast für die Unwahrheit nach allgemeinen Regeln grundsätzlich beim Kläger (BGH, Urteil v. 22.04.2008, Az: VI ZR 83/07 Rn 21; OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az: 18 U 516/14 Rn 37a; beide zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf Richtigstellung einer Tatsachenbehauptung setzt voraus, dass die Unwahrheit der Behauptung feststeht, weil niemand durch Richterspruch verpflichtet werden darf, etwas als unrichtig zu bezeichnen, was möglicherweise wahr ist (BGH, Urteil v. 22.04.2008, Az: VI ZR 83/07, Rn 20, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16
    Dies wäre dann der Fall, wenn die Zeugen das Telefonat in rechtswidriger Weise mitgehört hätten (BVerfG, Urt. v. 09.10.2002, Az: 1 BvR 1611/96, zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Auszug aus LG Trier, 27.10.2016 - 1 S 127/16
    Werden aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht, liegt die Beweislast für die Unwahrheit nach allgemeinen Regeln grundsätzlich beim Kläger (BGH, Urteil v. 22.04.2008, Az: VI ZR 83/07 Rn 21; OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az: 18 U 516/14 Rn 37a; beide zitiert nach juris).
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