Rechtsprechung
LG Trier, 29.10.1992 - 3 S 191/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1474
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Haftung des Konzertveranstalters für Gehörschäden
Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Oberlandesgericht von einer Pflicht des Konzertveranstalters aus, Konzertbesucher vor Gehörschäden durch übermäßige Lautstärke der dargebotenen Musik zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2000, 530; LG Trier NJW 1993, 1474 ff.). - LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Popkonzerts
Beide Beklagten waren Veranstalter des in Rede stehenden Konzertes und gegenüber den Konzertbesuchern verkehrssicherungspflichtig (BGH, NJW 2001, 2019 ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 530; LG Trier, NJW 1993, 1474). - OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01
Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang …
Ebenso wie ein Konzertveranstalter ist ein Gaststättenbetreiber verpflichtet, seine Gäste vor Gehörschäden durch übermäßige Lautstärke der dargebotenen Musik zu schützen ( vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2000, 530; LG Trier NJW 1993, 1474 ff. ).
- OLG Zweibrücken, 26.08.1999 - 6 U 40/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
Insbesondere ist der hier zu beurteilende Sachverhalt nicht entfernt dem vergleichbar, der dem Urteil des Landgerichts Trier (NJW 1993, 1474) zugrunde liegt. - OLG Hamm, 15.11.1999 - 6 U 108/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung von …
Sie verlangt Maßnahmen zum Schutz aller Personen, deren (in § 823 Abs. 1 BGB geschützte) Rechtsgüter durch die Schaffung einer Gefahrenlage verletzt werden können, falls für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit zu einer solchen Verletzung ersichtlich ist und dieser durch zumutbare Maßnahmen vorgebeugt werden kann (…BGH a.a.O.; BGH VersR 90, 211; BGH VersR 90, 756; LG Hamburg NJW 98, 1411; ferner LG Trier NJW 93, 1474). - LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/04 Beide Beklagten waren Veranstalter des in Rede stehenden Konzertes und gegenüber den Konzertbesuchern verkehrssicherungspflichtig (BGH NJW 2001, 2019 [BGH 13.03.2001 - VI ZR 142/00] ; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 530; LG Trier NJW 1993, 1474).