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   LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18   

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https://dejure.org/2018,36742
LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18 (https://dejure.org/2018,36742)
LG Trier, Entscheidung vom 31.10.2018 - 5 O 114/18 (https://dejure.org/2018,36742)
LG Trier, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 5 O 114/18 (https://dejure.org/2018,36742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 831 BGB
    Neuwagenkaufvertrag: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Rahmen des sog.Abgasskandals; Anrechnung von Nutzungswertersatz; Aufwendungsersatzanspruch des Geschädigten

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 27.04.2018 - 8 K 1962/18

    Rechtsfolgen der Verletzung der Pflicht des Halters eines Dieselfahrzeugs, an

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Diese Rechtsauffassung wird auch von einigen Verwaltungsgerichten geteilt (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17 juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Diese Rechtsauffassung wird auch von einigen Verwaltungsgerichten geteilt (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17 juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 8 K 1962/18, juris).
  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Ebenso kann der Hersteller unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Betrugs und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) Schadensersatz schulden, wenn der Käufer sich nur deshalb zum Kauf entschließt, weil er von dem Mangel nichts weiß, während er bei Kenntnis der Sachlage von dem Kauf Abstand genommen hätte LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 -2 0 118/16- BeckRS 2017, 108460).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Hier steht die Entziehung der Betriebserlaubnis im Raum (OLG München, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 U 4316/16 -, juris).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Die Kammer sieht sich in dieser Bewertung des subjektiven Tatbestands nicht durch die (zu der Haftung einer Gesellschaft gem. §§ 826 i. v. m. 31 BGB ergangene) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250) gehindert.
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2015, 2111; st. Rspr.).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus LG Trier, 31.10.2018 - 5 O 114/18
    Da das Gewinnstreben notwendiger Bestandteil des Betrugstatbestands als Vermögensverschiebungsdelikt ist, fehlt es dagegen an der erforderlichen Absicht, wenn die Vorteilserlangung nur eine unerwünschte notwendige Folge eines von dem Täter erstrebten anderen Erfolgs ist (BGHSt 16, 1).
  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 24 U 184/19

    Sog. Dieselskandal, sekundäre Darlegungslast

    Diese Kosten sind nicht durch die zum Schadensersatz verpflichtende sittenwidrige Handlung der Beklagten verursacht worden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 20. November 2019 - 10 U 731/19 - zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 5 O 114/18 - zitiert nach juris).
  • LG Bad Kreuznach, 05.12.2018 - 3 O 29/18
    der EG-Typgenehmigung halten (vgl. LG Trier BeckRS 2018, 27859 Rn. 63 f.).
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