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LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- baurechtsiegen.de
VOB-Bauvertrag - Fälligkeit des Umsatzsteueranteils des Werklohns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17
- OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
- OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 10 U 144/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15
Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer
Auszug aus LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17
Da das klagende Land die Abführung der Umsatzsteuer durch die Beklagte im Hinblick auf die gemeinsame Fehlvorstellung der Vertragspartner über die Person des Steuerschuldners nicht beanstandet hätte, konnte erst der Umstand, dass die Beklagte die Rückerstattung der Umsatzsteuer forderte, dem Zedenten Veranlassung geben, den ergänzenden Werklohnanspruch gegen die Beklagte geltend zu machen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 04.08.2016 - 7 U 177/15 -). - BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17
Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10 - entschieden hatte, dass § 13b Abs. 2 S. 2 UStG 2005 einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger - anders als ein Bauträger - die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet, beantragte die Beklagte am 03.04.2014 bei dem Finanzamt unter Berufung auf die genannte Entscheidung, ihr die im Hinblick auf die Rechnungen 13411, 00212, 02612, 05212 und 07812 abgeführte Umsatzsteuer, insgesamt 12.373,65 EUR, zu erstatten. - BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07
Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von …
Auszug aus LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17
Dabei ist es unerheblich, ob die Vertragspartner bewusst auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet haben; ebenso unerheblich ist, ob die Lücke von Anfang an bestanden oder sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH, Urteil vom 24.01.2008 - III ZR 79/07 -). - BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
Auszug aus LG Ulm, 06.11.2017 - 3 O 200/17
Mit der Fälligkeit der Forderung ist zugleich der nicht in der Schlussrechnung aufgeführte Umsatzsteueranteil des Werklohns fällig geworden (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.1970 - VII ZR 168/67 -).
- OLG Stuttgart, 10.01.2018 - 10 U 144/17
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 06.11.2017, Az. 3 O 200/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.