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   LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16   

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https://dejure.org/2016,15918
LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16 (https://dejure.org/2016,15918)
LG Ulm, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 T 20/16 (https://dejure.org/2016,15918)
LG Ulm, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 T 20/16 (https://dejure.org/2016,15918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme wegen der paranoiden Schizophrenie eines Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    Der Bundesgerichtshof hat zwar im Beschluss vom 01.07.2015, XII ZB 89/15 , in einem obiter dictum ausgeführt, der sich aus den Gesetzesmaterialien für die am 26.02.2013 in Kraft getretene Neufassung des § 1906 BGB ergebende gesetzgeberische Wille spreche dafür, dass eine Zwangsbehandlung zwingend eine Unterbringung auf der Grundlage des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraussetze (BGH a.a.O., Rn. 28).
  • LG München II, 04.11.2013 - 6 T 4142/13
    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    Andernfalls wäre ihm eine Teilnahme am sozialen Leben noch nicht einmal auf der geschlossenen Abteilung einer Klinik oder Pflegeeinrichtung möglich (vgl. dazu Dodegge, Ärztliche Zwangsmaßnahmen und Betreuungsrecht, NJW 2013, 1265, 1267 m.w.N. und LG München, Beschluss vom 04.11.2013, 6 T 4142/13, Rn. 14 - ).
  • LG Augsburg, 12.09.2013 - 51 T 2592/13

    Betreuung: Voraussetzungen einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    In § 1906 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB wird die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vielmehr nur davon abhängig gemacht, dass sie "im Rahmen der Unterbringung nach Abs. 1 zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden" (vgl. auch LG Augsburg, Beschluss vom 12.09.2013, 51 T 2592/13 , Rn. 17 und 32 - ).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    Der Bundesgerichtshof hat daraus - bis zur Aufgabe dieser Rechtsprechung im Beschluss vom 20.06.2012, XII ZB 99/12 - gefolgert, dass diese Vorschrift nur dann einen sinnvollen Anwendungsbereich habe, wenn ein Betreuter nicht nur zum Zwecke der Heilbehandlung untergebracht, sondern zugleich auch gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden dürfe (vgl. die Nachweise bei BGH, Beschluss vom 20.06.2012, XII ZB 99/12 , Rn. 15, 25 und 32 jeweils m.w.N. - ).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten

    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    Auch dies setzt nämlich voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Unterbringung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. zuletzt BGH vom 03.02.2016, XII ZB 317/15 , Rn. 3 und 5).
  • LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14

    Betreuung: Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen der Unterbringung in einem

    Auszug aus LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16
    Daran vermag auch der Umstand, dass nicht immer zeitgleich über die Unterbringung und die Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme zu entscheiden ist, nichts zu ändern (so aber LG Lübeck, Beschluss vom 23.07.2014, 7 T 19/14, Rn. 30 - ).
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