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   LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34994
LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14 (https://dejure.org/2014,34994)
LG Ulm, Entscheidung vom 09.10.2014 - 1 S 74/14 (https://dejure.org/2014,34994)
LG Ulm, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 1 S 74/14 (https://dejure.org/2014,34994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Spam-Abmahner muss E-Mail-Account nachweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spam-Abmahner muss Besitz an E-Mail-Account belegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Göppingen, 30.04.2014 - 3 C 1356/13

    Spam-Abmahner muss Inhaber der E-Mail-Adresse sein

    Auszug aus LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14
    Die erstinstanzliche Entscheidung des AG Göppingen (Urt. v. 30.04.2014 - Az.: 3 C 1356/13) ist damit rechtskräftig.

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2014 - 3 C 1356/13 - durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Auszug aus LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14
    Das Amtsgericht konnte sich trotz entsprechender Angaben des Klägers und Vorlage des Ausdrucks über den gewechselten E-Mail-Verkehr nicht mit dem für den Erlass eines Urteils notwendigen Grad persönlicher Gewissheit, die Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2012, 392; Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. § 286 Rz. 19) davon überzeugen, dass der Kläger Inhaber der streitgegenständlichen E-Mail-Adresse ist.
  • AG Göppingen, 30.04.2014 - 3 C 1356/13
    Anmerkung Hinweis: Das LG Ulm hat im Rahmen der Berufung einen Hinweisbeschluss (LG Ulm, Beschl. v. 09.10.2014 - Az.: 1 S 74/14) mitgeteilt, dass es die Berufung für aussichtslos hält.
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