Rechtsprechung
LG Ulm, 13.12.2018 - 6 O 343/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 634 Abs 2 BGB, § 634a Abs 1 Nr 2 BGB, § 637 Abs 3 BGB
Werkvertrag: Verjährung eines Mängelanspruchs bei fehlender Abnahme; Pflichten des Auftragnehmers bei einer Dachsanierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 13.12.2018 - 6 O 343/15
- OLG Stuttgart, 10.04.2019 - 10 U 20/19
- OLG Stuttgart, 24.05.2019 - 10 U 20/19
- BGH, 18.09.2019 - VII ZR 128/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus LG Ulm, 13.12.2018 - 6 O 343/15
Durch die Änderung der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 22.02.2018 (Aktenzeichen VII ZR 46/17) stelle sie ihre Klage auf Schadenersatz in einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses gemäß § 637 Nr. 2 BGB um.Aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17) ist eine Anpassung des Klagebegehrens erforderlich geworden.
- OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und …
Auszug aus LG Ulm, 13.12.2018 - 6 O 343/15
Nach dem OLG Stuttgart (IBR 2010, 283, Urteil vom 30.03.2010, Az 10U 87/09) soll bei Werken im Sinn des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB die Verjährung nicht vor dem Ablauf von 5 Jahren eintreten.
- OLG Stuttgart, 10.04.2019 - 10 U 20/19
Werkvertrag: Prüf- und Hinweispflicht eines Auftragnehmers hinsichtlich einer …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13.12.2018, Az.: 6 O 343/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.des Sach- und Streitstandes 1. Instanz sowie bzgl. der Antragstellung in 1. Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Ulm vom 13.12.2018, Az.: 6 O 343/15, verwiesen.
Unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Ulm, Az.: 6 O 343/15, die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13.12.2018, Az.: 6 O 343/15, hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
- OLG Stuttgart, 24.05.2019 - 10 U 20/19
Keine gewerkeübergreifende Planung: Auftragnehmer trifft Prüf- und …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13.12.2018, Az.: 6 O 343/15 wird zurückgewiesen.