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   LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20   

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LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20 (https://dejure.org/2022,21355)
LG Ulm, Entscheidung vom 14.01.2022 - 3 O 347/20 (https://dejure.org/2022,21355)
LG Ulm, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 3 O 347/20 (https://dejure.org/2022,21355)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anpassungsmitteilung erfordert keine Angabe einer Schwellenwert-überschreitung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des OLG Stuttgart bedarf es keines Hinweises, dass die Veränderung der Rechnungsgrundlage den gesetzlich festgelegten Schwellenwert von 10 % überschritten hat oder dass eine Beitragsanpassung wegen einer Überschreitung des in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwerts vorgenommen wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2021 - 7 U 244/21 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 21.7.2021 - IV ZR 191/20, Rn. 26).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20
    Denn maßgeblicher Zweck der Erhöhungsmitteilung ist letztlich nur die Klarstellung des Anlasses der Beitragsanpassung; hierauf zielt die Begründungspflicht des § 203 Abs. 5 VVG allein ab (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19, Rn. 31 ff.).
  • BGH, 20.10.2021 - IV ZR 148/20

    Private Krankenversicherung: Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20
    Es reicht demnach aus mitzuteilen, dass die Ausgaben für Versicherungsleistungen gestiegen waren, während es zur Sicherung des mit § 203 Abs. 5 VVG verfolgten Informationszwecks nicht erforderlich ist, dem Versicherungsnehmer die Rechtsgrundlage des geltenden Schwellenwerts oder die genaue Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage mitzuteilen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20.10.2021 - IV ZR 148/20, Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 7 U 244/21

    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Verjährungsbeginn eines

    Auszug aus LG Ulm, 14.01.2022 - 3 O 347/20
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des OLG Stuttgart bedarf es keines Hinweises, dass die Veränderung der Rechnungsgrundlage den gesetzlich festgelegten Schwellenwert von 10 % überschritten hat oder dass eine Beitragsanpassung wegen einer Überschreitung des in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwerts vorgenommen wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2021 - 7 U 244/21 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 21.7.2021 - IV ZR 191/20, Rn. 26).
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