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   LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13   

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https://dejure.org/2017,22670
LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13 (https://dejure.org/2017,22670)
LG Ulm, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 O 66/13 (https://dejure.org/2017,22670)
LG Ulm, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 O 66/13 (https://dejure.org/2017,22670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung als Schadenersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung; Rückübertragung von Anteilen

  • rabüro.de

    Zum Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer Privatbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • derwesten.de (Pressemeldung, 22.05.2017)

    Bank muss Drogeriechef Müller Millionen-Entschädigung zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Urteil auf Schadensersatz wegen Verlusten aus Sheridan-Fonds

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.04.2017)

    Nach Fehlinvestionen beim Aktienhandel: Müller verklagt Schweizer Bank auf Millionen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Zu diesen Ermittlungsverfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Köln gehören u.a. die vom Gericht beigezogenen Verfahren 113 Js 2191/15 und 113 Js 952/13 (Anlage Bl. 1847 = CD).

    Diese Übersetzung befindet sich auch auf den Seiten 1275ff. der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Köln im Verfahren 113 Js 952/13, nachdem der Klägervertreter diese mit Begleitschreiben vom 07.05.2014 (Bl. 1242ff. in 113 Js 952/13) an die Staatsanwaltschaft Köln übersandt hatte.

    Nach den Aussagen des ES im Ermittlungsverfahren 113 Js 2191/15 existiert eine interne Liste der Beklagten (Bl. 12429f. in 113 Js 952/13) zur Frage, welcher F-Anleger wie beraten wurde.

    Im Übrigen wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Köln (113 Js 952/13 und 113 Js 2191/15) sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen vom 02.12.2013 (Bl. 742ff. GA), 30.03.2015 (Bl. 1460ff. GA) und vom 10.04.2017 (Bl. 2163ff. GA) verwiesen.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 06.07.1993 (XI ZR 12/93 - "Bond") gilt insoweit Folgendes: Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen.

    Die Beratung hat sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben, wobei zwischen allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und speziellen Risiken aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins-, Währungsrisiko) zu unterscheiden ist (BGHZ 123, 126).

  • OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14

    Internationale Zuständigkeit bei Inanspruchnahme einer schweizer Bank durch einen

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Aufgrund des Verhandlungstermins am 30.03.2015 hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 27.04.2015 (5 U 120/14, Bl. 1471ff. GA) die Berufung gegen das Zwischenurteil vom 31.07.2014 zurückgewiesen, weil die Klage zulässig sei, da das Landgericht Ulm international zuständig sei gem. Art. 16 LugÜ (Verbrauchergerichtsstand).

    a) Diese Zulässigkeit ist durch das rechtskräftige Urteil des OLG Stuttgart vom 27.04.2015 (5 U 120/14) bindend festgestellt.

  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Wird bei einer Klage, mit der Teilbeträge von selbstständigen Einzelforderungen geltend gemacht werden, erst im Laufe des Rechtsstreits in zulässiger Weise die Aufgliederung des Klageantrags auf die Einzelforderungen vorgenommen, so werden durch die Einreichung der Klageschrift bei Gericht zunächst alle Einzelansprüche bis zur Höhe der Klagesumme rechtshängig (BGH, Urteil vom 13.07.1959, III ZR 27/58, zitiert nach juris).

    Darauf, dass entsprechend obiger Ausführungen alle Einzelansprüche des Klägers bis zur Höhe der Klagesumme bereits durch die ursprüngliche Teilklage rechtshängig wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1959, III ZR 27/58, zitiert nach juris), kommt es somit nicht weiter an, weshalb der Beklagten auf den hierzu in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis kein Schriftsatzrecht zu bewilligen ist.

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Die freiwillige Überlassung von Geld zu Investitionszwecken fällt hingegen nicht mehr unter die Tatbestandsvoraussetzungen der Entziehung oder Beschädigung einer Sache (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2006, 1 U 190/05, juris Rn. 46).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 116/06

    Haftung wegen Existenzvernichtung - Zahlung von Verzugszinsen

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Insbesondere passt die vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 13.12.2007, IX ZR 116/06, juris Rn. 10, 13) hier nicht, weil es dort nicht nur um vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB ging, sondern um eine Haftung wegen Existenzvernichtung, für die vorliegend jeder Klägervortrag fehlt.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Nach einer Entscheidung des EuGH ist Art. 3 I Klausel-RL nämlich dahin auszulegen, dass eine Klausel in AGB eines Gewerbetreibenden, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde und nach der auf einen mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag das Recht des Mitgliedsstaats anzuwenden ist, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, missbräuchlich ist, sofern sie den Verbraucher in die Irre führt, indem sie ihm den Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht dieses Mitgliedsstaats anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 6 II ROM I auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre (EuGH, Urteil vom 28.07.2016, C-191/15, juris Rn. 61ff.).
  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 384/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 27.11.2012, XI ZR 384/11, juris Rn. 12ff., der Begriff "Preis" weiter auszulegen als bloß als "Entgelt" für die konkrete Finanzdienstleistung (das es vorliegend angesichts der Unentgeltlichkeit des Ordervertrags als Auftrag nicht gab).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Ein solches kommt jedoch in Betracht, wenn die Verwertung zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, das das Interesse der Allgemeinheit im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall überwiegt (BAG, Urteil vom 15.08.2002, 2 AZR 214/01, juris Rn. 26; Zöller, a.a.O., Rn. 15e).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Auszug aus LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13
    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt daher für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGH, Urteil vom 14.01.1953, VI ZR 9/52, juris Rn. 8ff.) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1989, 24 U 9/89, zitiert nach juris) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003, I-24 U 79/03, juris Rn. 132) erfolgt ist.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

  • BGH, 04.07.2013 - V ZR 151/12

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Wiedereröffnung der mündlichen

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
  • BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91

    Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer

  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 223/15
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