Rechtsprechung
   LG Ulm, 23.06.2015 - 4 T 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34696
LG Ulm, 23.06.2015 - 4 T 5/15 (https://dejure.org/2015,34696)
LG Ulm, Entscheidung vom 23.06.2015 - 4 T 5/15 (https://dejure.org/2015,34696)
LG Ulm, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 4 T 5/15 (https://dejure.org/2015,34696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Leipzig, 03.02.2016 - 435 M 26569/15

    Lohnpfändung

    Das Gericht folgt der Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 23.06.2005, AZ: 4 T 5/15, wonach die Formulierung "dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten 3 Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Gläubiger herauszugeben hat", nicht nur die 3 Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungbeschlusses an den Drittschuldner am 24.09.2013 umfasst, sondern diese Formulierung auch die jeweils laufende aktuelle Verdienstbescheinigung beinhaltet.
  • AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17

    Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des

    Denn in der Herausgabeanordnung sind ausdrücklich auch die laufenden Gehaltsmitteilungen aufgeführt (vgl. auch LG Ulm Beschluss vom 23.06.2015, 4 T 5/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht