Rechtsprechung
LG Ulm, 23.06.2015 - 4 T 5/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Leipzig, 03.02.2016 - 435 M 26569/15
Lohnpfändung
Das Gericht folgt der Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 23.06.2005, AZ: 4 T 5/15, wonach die Formulierung "dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten 3 Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Gläubiger herauszugeben hat", nicht nur die 3 Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungbeschlusses an den Drittschuldner am 24.09.2013 umfasst, sondern diese Formulierung auch die jeweils laufende aktuelle Verdienstbescheinigung beinhaltet. - AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17
Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des …
Denn in der Herausgabeanordnung sind ausdrücklich auch die laufenden Gehaltsmitteilungen aufgeführt (vgl. auch LG Ulm Beschluss vom 23.06.2015, 4 T 5/15).