Rechtsprechung
LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems bei einem desorientierten Heimuntergebrachten
- Justiz Baden-Württemberg
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines Überwachungssystems bei einem desorientierten Heimuntergebrachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung im Falle der Anbringung eines Desorientiertenüberwachungssystems bei Bewohnern eines Altenheims; Vereinbarkeit des Einsatzes eines Desorientiertenüberwachungssystems mit dem Grundrecht der Menschenwürde
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 1906 Abs. 4, 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; Art. 1 Abs. 1 GG
Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum [Altenheim, Funkchip, offen geführtes Heim, Armbandsender, Desorientiertenüberwachungssystem, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, freiheitsentziehende Maßnahme, ...
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 23.05.2008 - 11 XVII 128/08
- LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 225
- FamRZ 2009, 544
Wird zitiert von ...
- AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15
Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen …
Viele Gerichte erachten die Maßnahme für genehmigungspflichtig i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB, wenn sie der Feststellung des Verlassens eines offenen Heimes dient und entsprechende Maßnahmen auslöst (LG Ulm FamRZ 2009, 544; AG Stuttgart-Bad Cannstadt FamRZ 1997, 704; LG Bielefeld BtPrax 1996, 232).