Rechtsprechung
LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- beck-blog
Fahrzeugbeschlagnahme nach Rennteilnahme: Hilft die Sicherungsübereignung?
Verfahrensgang
- AG Verden, 15.07.2021 - 9a Gs 370 Js 26085/21 (2267/21
- LG Verden, 09.09.2021 - 4 Qs 88/21
- AG Nienburg, 02.02.2022 - 4 Ds 142/21
- LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Papierfundstellen
- NZV 2023, 176
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Verden, 09.09.2021 - 4 Qs 88/21
Verbotenes KFZ-Rennen: Fahrzeugbeschlagnahme Einziehungsicherung
Auszug aus LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Zur Darstellung des Sachverhalts und des bisherigen Verfahrensgangs wird Bezug genommen auf den Beschluss der Kammer vom 09.09.2021 (Az.: 4 Qs 88/21). - BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das …
Auszug aus LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Selbst die an die formale Eigentumsposition anknüpfende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sowohl die Einziehung einer Anwartschaft (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72 -, BGHSt 25, 10-12) als auch die Einziehung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf (Rück-)Übereignung zu (vgl. BGH…, Urteil vom 08. November 2016 - 1 StR 325/16 -, Rn. 9). - BGH, 12.07.2007 - StB 5/07
Beschlagnahme zur Sicherung einer etwaigen Einziehung (Anfangsverdacht; …
Auszug aus LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Es spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - StB 5/07 -, Rn. 5) dafür, dass das Fahrzeug gemäß der §§ 74 ff. StGB der Einziehung unterliegt. - BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers: …
Auszug aus LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Selbst die an die formale Eigentumsposition anknüpfende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sowohl die Einziehung einer Anwartschaft (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72 -, BGHSt 25, 10-12) als auch die Einziehung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf (Rück-)Übereignung zu (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 2016 - 1 StR 325/16 -, Rn. 9). - BayObLG, 06.11.1973 - RReg. 6 St 111/73
Auszug aus LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22
Denn hier besteht nicht nur die allgemein geltende bloße Möglichkeit des Missbrauchs eines hochmotorisierten Kraftfahrzeugs zur Begehung von Straftaten z.B. gemäß § 315d StGB, hinzu kommt eine in der Person des Angeklagten als - jedenfalls - Besitzer und bisheriger Nutzer des Fahrzeugs angelegte konkrete Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten gemäß § 21 StVG (vgl. BayObLGSt 1973, 178 (180)).