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LG Verden, 07.08.2019 - 7 O 383/18 |
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Verfahrensgang
- LG Verden, 07.08.2019 - 7 O 383/18
- OLG Celle, 14.05.2020 - 5 U 131/19
- BGH, 23.09.2020 - VII ZR 83/20
- BGH - VII ZR 83/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus LG Verden, 07.08.2019 - 7 O 383/18
Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 -, juris, im Einzelnen Rn. 23).Die Verjährung des vorliegenden Anspruchs beginnt somit gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 -, Rn. 38, juris).
Ist der Antrag gestellt, folgert er hieraus sodann, dass damit schon für die Unternehmen die Gefahr bestünde, als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG herangezogen werden zu müssen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 -, juris, im Einzelnen Rn. 23).
Der vorliegende Anspruch ist mit Eintritt der Gefahr entstanden, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abzuführen (BGH, Urt. v. 17.05.18 - VII ZR 157/17, juris- Rn. 38).
Diese Gefahr ist mit Stellung des Antrags am 06.05.2014 entstanden (vgl. BGH, Urt. v. 17.05.18 - VII ZR 157/17, juris-Rn. 38).
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus LG Verden, 07.08.2019 - 7 O 383/18
Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (BGH…, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17 -, juris, im Einzelnen Rn. 23). - BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11
Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei …
Auszug aus LG Verden, 07.08.2019 - 7 O 383/18
Hiermit ist die Entstehung der zu verzinsenden Geldschuld und nicht der Zinsanspruch gemeint (vgl. BGH Urt. v. 25.01.2013 - V ZR 118/11, juris-Rn. 26).