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   LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09   

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LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09 (https://dejure.org/2009,36831)
LG Verden, Entscheidung vom 15.10.2009 - 3 T 1/09 (https://dejure.org/2009,36831)
LG Verden, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 3 T 1/09 (https://dejure.org/2009,36831)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    Vielmehr hat der BGH in einem Beschluss vom 12.7.2007 ( JurBüro 2007, 537 ) unter ausdrücklicher Ablehnung der in dem genannten Beschluss des OLG Celle geäußerten Rechtsansicht ausgeführt, dass dem Vollzug i. S. v. § 146 Abs. 1 KostO alle Tätigkeiten dienen, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen.

    Damit 1 BGH DNotZ 2008, 229 = RNotZ 2007, 556 m. Anm. Klein = JurBüro 2007, 537 m. Anm. H. Schmidt.

  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 36/08

    Geschäftswert bei Erstellung eines Serienentwurfs durch einen Notar

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    Erwähnt seien nur beispielhaft die Entscheidungen zum Geschäftswert bei Erstellung eines Serienentwurfes ( RNotZ 2009, 59 ), zum Geschäftswert für die Beglaubigung der Bestellung eines WEG-Verwalters ( RNotZ 2009, 207 ), zur verlangten Angabe des § 32 KostO in der Kostenberechnung ( RNotZ 2008, 502 ), zur Frage der Nebengebühr bei Kaufpreisabwicklung über Notaranderkonto (Beschl. v. 2.4. 2009).
  • OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04

    Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar;

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    Zum Begriff des "Vollzugs" i. S. d. § 146 Abs. 1 KostO Die vom Herrn Präsidenten des LG in seiner Stellungnahme vom 21.10.2008 zur Begründung (dafür, dass die Beanstandung eben nicht mit der Begründung erfolgt, die Tätigkeit sei bereits von der Vollzugsgebühr nach § 146 Abs. 1 KostO erfasst) herangezogene Entscheidung des RNotZ 2010, Heft 5 OLG Celle vom 18.10.2004 ( JurBüro 2005, 154 ), in der ausgeführt wurde, dass sich der Begriff des Vollzuges auf die Durchführung des dinglichen Erfüllungsgeschäfts und daher nur auf die auf die Eintragung in das Grundbuch gerichteten Tätigkeiten des Notars beziehe, stellt zumindest keine gesicherte Rechtsprechung dar.
  • OLG Hamm, 15.07.2009 - 15 Wx 350/08

    Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    Anm. Tiedtke = NotBZ 2009, 189 ; OLG Hamm NotBZ 2009, 372 = JurBüro 2009, 600 m. abl.
  • LG Hannover, 23.04.2009 - 16 T 31/08

    Gebührenregelungen für Vollzugstätigkeiten zu Urkundsgeschäften; Löschung einer

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    Anm. H. Schmidt; OLG Oldenburg ZNotP 2007, 289 ; LG Hannover JurBüro 2009, 654 .
  • OLG Dresden, 31.03.2009 - 3 W 199/09

    Überwachung von Treuhandauflagen ist mit Vollzugsgebühr abgegolten

    Auszug aus LG Verden, 15.10.2009 - 3 T 1/09
    2 Z. B. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, 16. Aufl., § 146 Rz. 4 b ff. m. w. N. 3 OLG Dresden MittBayNot 2009, 403 m. abl.
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10

    Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht

    Demgegenüber wird von einem Teil der Instanzgerichte (LG Verden, RNotZ 2010, 280) und der Literatur (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Auflage 2010, § 146 Rn. 30a ff; Notarkasse München, Streifzug durch die Kostenordnung, 8. Auflage 2010, Rn. 1729; Schmidt, RNotZ 2010, 282; Tiedtke, ZNotP 2007, 363 [368 f.]; ders., ZNotP 2009, 327) die Auffassung vertreten, dass bei Übernahme von Treuhandauflagen eines Gläubigers die Anwendung des § 146 KostO ausscheide und eine Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO entstehe.

    Auch der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidung des LG Verden (RNotZ 2010, 280) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • LG Wuppertal, 09.04.2014 - 6 T 88/12

    Notarkosten

    Die gegenteilige, vom Kostengläubiger zitierte Entscheidung des LG Verden (RNotZ 2010, 280 ff) hat das OLG Celle durch den vorzitierten Beschluss aufgehoben.
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