Rechtsprechung
LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 81a Abs. 1 S. 1, 2 StPO; § 29 BtMG
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer von einem Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme zum Nachweis einer Drogenfahrt - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer von einem Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme zum Nachweis einer Drogenfahrt
- innenministerkonferenz.de , S. 138
Blutentnahme ohne richterliche Anordnung: Gefahr im Verzug bei der Feststellung von Drogenkonsum
- vegesack.de:8080
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 25.11.2008 - 9a Gs 3145/08
- LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Auszug aus LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08
Anders verhält es sich jedoch in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; 2007, 1345).Im Regelfall werden die Strafverfolgungsbehörden zunächst zu versuchen haben, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1345).
Für Letzteres spricht, dass es gerade der Sinn und Zweck der Dokumentationspflicht ist, eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Blutprobenentnahme zu ermöglichen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1345).
Die Sachlage stellt sich hier mithin nicht anders da als jener Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2007 (Az. 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345) zugrunde lag.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08
Anders verhält es sich jedoch in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; 2007, 1345). - BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der …
Auszug aus LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08
Eine Maßnahme, die aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann, ist daher im Regelfall unanfechtbar (vgl. BGH NJW 1973, 2035).
- OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, …
Abweichend von den Gegebenheiten beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrzeugführers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft - nochnicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; LG Verden, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 Qs 255/08).