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   LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18   

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LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18 (https://dejure.org/2018,32076)
LG Verden, Entscheidung vom 27.07.2018 - 6 T 37/18 (https://dejure.org/2018,32076)
LG Verden, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 6 T 37/18 (https://dejure.org/2018,32076)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt! (IVR 2019, 58)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Memmingen, 14.09.2017 - 44 T 1097/17

    Keine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme durch Einholung von Drittauskünften

    Auszug aus LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18
    Für den Antrag auf Erholung von Drittauskünften findet sich eine solche Regelung gerade nicht (LG Memmingen, Beschluss v. 14.09.2017 - 44 T 1097/17).
  • AG Heilbronn, 10.10.2017 - 8 M 74845/15
    Auszug aus LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18
    Die bloße Wiederholung des Gesetzestextes läuft dem Zweck der Standardisierung des Formulars zuwider, da durch Gesetzestextwiederholungen, die der Gerichtsvollzieher nach dem Willen des Gläubigers lesen muss, keine Vereinfachung und Entlastung der Arbeitsabläufe erzielt wird, sondern diese wieder verkompliziert werden (AG Heilbronn, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 8 M 74845/15 -, Rn. 3, juris).
  • AG Lichtenfels, 22.07.2019 - 1 M 717/19

    Geltung der sozialrechtlichen Wertgrenze für Auskunftsansprüche gegen

    Der Gesetzgeber hat die Diskrepanz gesehen, sich jedoch gegen eine gleichzeitige Änderung der Zivilprozessordnung und des Sozialgesetzbuches entscheiden und die Änderungen einem späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten (BT-Drs. 18/12125, S. 8; so zutreffend LG Verden, Beschluss vom 27.07.2018, Az. 6 T 37/18).
  • LG Lübeck, 19.08.2021 - 7 T 330/21

    Gerichtsvollzieherformularauftrag mit rechtlichen Äußerungen

    Indes hat das LG Verden BeckRS 2018, 18753 zu Eintragungen in dem Formularmodul G4 entschieden, dass die Eintragung formulierter Vorgaben unzulässig sei:.
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