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LG Verden, 29.12.2021 - 11 T 72/21 |
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Verfahrensgang
- AG Achim, 13.08.2021 - 10 C 39/21
- LG Verden, 29.12.2021 - 11 T 72/21
- BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 13/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 13/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Die als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Rechtsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 29. Dezember 2021 (11 T 72/21) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil weder die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde für diesen Fall vom Gesetz ausdrücklich bestimmt ist noch das Landgericht die Rechtsbeschwerde in dem Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 ZPO).