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   LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16   

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https://dejure.org/2017,30419
LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16 (https://dejure.org/2017,30419)
LG Würzburg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 72 O 1089/16 (https://dejure.org/2017,30419)
LG Würzburg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 72 O 1089/16 (https://dejure.org/2017,30419)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Allerdings muss der Kläger die Folgemängel nicht als sicher eintretend behaupten, es genügt vielmehr, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass solche Folgemängel eintreten werden (LG _ Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 O 83/16, zitiert nach juris, Rn. 30).

    Darauf kommt es letztlich jedoch nicht an, da zumindest im maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch nicht klar war, wann das Update für das klägerische Fahrzeug fertiggestellt sein würde (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 0 83/16, zitiert nach Juris, Rn. 32).

    Auch aufgrund der Tatsache, dass ein berechtigter Mangelverdacht bezüglich infolge der Nacherfüllung drohender neuer Mängel verbleibt (.0.), kann die Pflichtverletzung nicht unerheblich sein (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 0 83/16, zitiert nach juris, Rn. 47).

    Auch dies spricht auch dies für die Erheblichkeit des Mangels (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 0 83/16, zitiert nach juris, Rn. 49).

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Der Käufer eines Neufahrzeuges kann aber im Normalfall davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte stets eingehalten werden, und nicht nur - bedingt durch eine Manipulationssoftware - im Prüfstandlauf (LG Oldenburg, Urteil vom 01 .09.2016, 16 O 790/16, zitiert nach juris, Rn. 26) Ist hingegen eine Manipulationssoftware installiert, welche die korrekte Messung der NOx-Werte verhindert und die im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen simuliert, als sie im realen Fahrbetrieb entstehen, stellt dies eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (so auch LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016, 3 O 66/16, zitiert nach juris, Rn. 24: LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 0 72116, zitiert nach Juris, Rn 22), Darüberhinaus ist ein Rechtsmangel darin zu sehen, dass die im erworbenen Fahrzeug verwendete Software einem Software-Update unterzogen werden muss, um entsprechenden Auflagen des Kraftfahrbundesamts zu genügen und nicht den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (vgl. LG Hagen, Urteil vom 16.03.2016, 2 O 424/15, juris Rn. 17 m.w.Nachw.).

    Außerdem liegen hier auch besondere Einzelfallumstände vor, denn im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung am 18.05.2016 war das Softwareupdate für das streitgegenständliche Fahrzeug unstreitig noch nicht verfügbar, sodass der Kostenaufwand für die Mangelbeseitigung in diesem Fall nicht der relevante Faktor für die etwaige Unerheblichkeit des Mangels sein kann (LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016, 3 0 66/16, zitiert nach juris, Rn. 62).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    0 1089/16 - Seite 13 - Der Nutzungsersatz errechnet sich aus der Multiplikation des Bruttokaufpreises und der zurückgelegten Fahrstrecke geteilt durch die Gesamtleistung des Fahrzeugs (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2008, 1 U 152/07, zitiert nach juris, Rn. 41).

    Das Gericht schätzt einen Wert i.H.v 250.000 km als Gesamtlaufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2008, 1 U 152/07, zitiert nach juris, Rn. 42).

  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Der Käufer eines Neufahrzeuges kann aber im Normalfall davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte stets eingehalten werden, und nicht nur - bedingt durch eine Manipulationssoftware - im Prüfstandlauf (LG Oldenburg, Urteil vom 01 .09.2016, 16 O 790/16, zitiert nach juris, Rn. 26) Ist hingegen eine Manipulationssoftware installiert, welche die korrekte Messung der NOx-Werte verhindert und die im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen simuliert, als sie im realen Fahrbetrieb entstehen, stellt dies eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (so auch LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016, 3 O 66/16, zitiert nach juris, Rn. 24: LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016, 2 0 72116, zitiert nach Juris, Rn 22), Darüberhinaus ist ein Rechtsmangel darin zu sehen, dass die im erworbenen Fahrzeug verwendete Software einem Software-Update unterzogen werden muss, um entsprechenden Auflagen des Kraftfahrbundesamts zu genügen und nicht den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (vgl. LG Hagen, Urteil vom 16.03.2016, 2 O 424/15, juris Rn. 17 m.w.Nachw.).

    Es reichte vorliegend jedoch ein wörtliches Angebot aus gem. § 295 S. 1 Alt. 2 BGB, denn der Beklagte hatte das Fahrzeug am Wohnsitz des Klägers abzuholen gem. 8 2691 BGB (vgl. LG OI- denburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16, zitiert nach juris, Rn. 46).

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Eine automatische Saldierung ist nicht möglich, es bedarf einer Aufrechnung (BGH, NJW 2016, 2428).
  • BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Die Nacherfüllung ist dem Kläger somit unter Zugrundelegung 0 1089/16 e - Seite 10 - der Grundsätze der Entscheidung des BGH, Urteil vom 09.01.2008, VII ZR 210/06, zitiert nach juris, Rn.
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    14.09.2005, VIII ZR 363/04, zitiert nach juris, Rn. 43).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus LG Würzburg, 28.03.2017 - 72 O 1089/16
    Beklagte mit der Annahme des VW Tiguan in Verzug befinde, ist gegeben, da der Feststellungs- 0 1089/16 - Seite 7 - antrag der erleichterten Vollstreckung des Leistungsantrags dient und hierzu erforderlich ist gem. SS 765, 756 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2001, VII ZR 27/00, zitiert Pace, Rn. 22).
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