Rechtsprechung
LG Würzburg, 03.08.2016 - 42 S 1920/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Vermögensanlage, hier: Verstoß gegen § 54 KWG
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 24.09.2015 - 17 C 1123/14
- LG Würzburg, 03.08.2016 - 42 S 1920/15
- BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Würzburg, 24.09.2015 - 17 C 1123/14
Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Vermögensanlage
Auszug aus LG Würzburg, 03.08.2016 - 42 S 1920/15
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts ... vom 24.09.2015, Az. 17 C 1123/14, wird zurückgewiesen.Das Endurteil des Amtsgerichts ... vom 24.09.2015, Aktenzeichen 17 C 1123/14 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt.
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung
Auszug aus LG Würzburg, 03.08.2016 - 42 S 1920/15
Im Zivilrecht gilt zwar grundsätzlich die sogenannte Vorsatztheorie, wonach zum Vorsatz auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehört, so dass bei einem Verbotsirrtum eine Haftung entfällt; handelt es sich jedoch um ein strafrechtliches Schutzgesetz, bei dessen Verletzung ein Verbotsirrtum nach der sogenannten Schuldtheorie nur entlastet, wenn er unvermeidbar war, so gilt dasselbe auch im Anwendungsbereich des § 823 Abs. 2 BGB (BGH Urteil vom 15.05.2012, Az.: VI ZR 166/11 - zit. nach JURIS, dort RdNr. 22 m.w.N.).