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   LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14   

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LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14 (https://dejure.org/2018,16702)
LG Würzburg, Entscheidung vom 04.05.2018 - 64 O 2504/14 (https://dejure.org/2018,16702)
LG Würzburg, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 64 O 2504/14 (https://dejure.org/2018,16702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dach nicht hinterlüftet: Erhöhte Planungs- und Überwachungspflichten!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Planungsleistungen des Architekten: Dach nicht hinterlüftet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Planungsleistungen des Architekten: Dach nicht hinterlüftet

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nicht hinterlüftetes Dach: Detaillierte Planung und Überwachung erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dach nicht hinterlüftet: Erhöhte Planungs- und Überwachungspflichten! (IBR 2018, 1054)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrags i.S.v. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, schlagen sich in ihr doch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder, vgl. BGH, NJOZ 2014, 976.

    Der Geschädigte darf regelmäßig (vgl. BGH NJW 2014, 1947) einen Sachverständigen mit der Beurteilung des erforderlichen Reparaturweges und der Schätzung der hierauf beruhenden Schadenshöhe beauftragen und von dem Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen, vgl. BGH NJOZ 2014, 976.

    Als erforderlich sind auch hier diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde, vgl. BGH NJOZ 2014, 976.

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Der Erfüllung dieser Pflicht genügt nicht die bloße Dokumentation von Mängeln im Zeitpunkt der Abnahme; vielmehr muss der eingesetzte Architekt bereits bei Ausführung der Arbeiten seine Überwachungstätigkeit entfalten, vgl. BGH NJW-RR 2000, 1468, 1469.

    Zur Erreichung dieses Ziels trifft den bauüberwachenden Architekten auch die Pflicht, den Bauunternehmer bei mangelhafter Leistung namens des Bauherrn zur Nachbesserung aufzufordern, vgl. BGH NJW 1973, 1457; BGH NJW-RR 2000, 1468, 1469.

    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Bauüberwacher zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet, vgl. zur ständigen Rechtsprechung des BGH nur BGH NZBau 2000, 525; BGHZ 125, 111 m.w.N. Eine besondere Überwachungspflicht ist insbesondere dann gegeben, wenn durch nachfolgende Arbeiten nicht mehr ohne Weiteres überprüft werden kann, ob ein "verdeckter" Mangel vorliegt.

  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Liegen derartige Umstände vor, ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch zu erschüttern, dass er seinerseits substanziiert darlegt und unter Beweis stellt, was er an Überwachungstätigkeit verrichtet hat, vgl. OLG Köln NZM 2013, 832, 834.

    Angemerkt sei, dass die Beklagte gerade auch die Trockenbaumaßnahmen akribisch zu überwachen gehabt hätte, da diese in der Nähe der sehr empfindlichen Dampfsperrfolie durchgeführt werden mussten und diese bereits bei geringer Nachlässigkeit beschädigen konnten, vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt OLG Köln NZM 2013, 832.

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Maßgeblich sind die - insbesondere unter Berücksichtigung der Umgebungsfaktoren - an die Ausführung zu stellenden Anforderungen und die Kenntnisse, die von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind, vgl. BGH BauR 2000, 1330.

    In derartigen Fällen müssen dem Unternehmer die Einzelheiten der Ausführung in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden, vgl. BGH BauR 2000, 1330; OLG Saarbrücken, IBRRS 2006, 1293.

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Es ist anerkannt, dass die Einholung eines Privatgutachtens durch eine nicht sachkundige Partei notwendig sein kann, wenn sie ohne sachverständige Hilfe zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist, Dazu gehören die Fälle, in denen die Partei ohne sachverständige Hilfe die Feststellungen des Sachverständigen nicht überprüfen oder erschüttern oder das Fragerecht ihm gegenüber nicht ausüben kann, vgl. BGH NJW 2012, 1370 (Tz. 13) für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch.
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Ein bloßes Bestreiten der Erforderlichkeit der durchgeführten Reparaturmaßnahmen oder des ausgewiesenen Rechnungsbetrags zur Schadensbehebung reicht grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen, vgl. BGH NJW 2015, 1298.
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Hinsichtlich des Grades des Substantiierung gilt, dass sich der Vortragende um die für die Substantiierung notwendigen Informationen grundsätzlich zu bemühen hat, vgl. Fritsche, in: MüKo-ZPO (2016), § 138 Rn. 20. Nur soweit Tatsachen außerhalb des Wahrnehmungsbereichs der Partei liegen oder ihr aus ähnlichen Gründen nicht näher bekannt sein müssen, sind geringere Anforderungen an den Parteivortrag zu stellen, vgl. BGH NJW 2010, 1357 (Tz. 16) und NJW-RR 1986, 60.
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Das Architektenwerk als solches, also insbesondere die Bauaufsicht, kann nach der Errichtung des Bauwerks nicht mehr nachgebessert werden, d.h. eine Nachbesserung in Bezug auf Aufsichtsfehler des Architekten ist objektiv unmöglich, vgl. BGH NZBau 2008, 187; OLG München NJW-RR 1988, 338; OLG Rostock NJOZ 2010, 782; OLG Hamm IBRRS 2015, 1835.
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Beim Auftreten von Mängeln ist es eine typische, unmittelbare Folge, einen Gutachter mit der Feststellung von deren Ursache und Ausmaß zu beauftragen, um Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu verlangen, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1027.
  • KG, 27.11.2012 - 27 U 25/09

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachungspflichten eines Architekten im

    Auszug aus LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
    Dann ist besondere Sorgfalt geboten, vgl. KG, Urteil vom 27.11.2012, Az. 27 U 25/09, IBR 2016, 22, und zwar auch dann, wenn eine Fachfirma zur Durchführung des Gewerks eingesetzt wird.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

  • LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

  • OLG Rostock, 11.11.2008 - 4 U 27/06

    Architektenhaftung wegen Planungsfehlern und mangelhafter Bauüberwachung

  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83

    Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • AG Siegburg, 28.06.2002 - 8 C 44/02

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem

  • AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen;

  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

  • OLG Celle, 16.03.2004 - 16 U 169/03

    Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten; Koordinationsfehler beim Bau

  • OLG Köln, 12.11.1998 - 18 U 68/98

    Koordinierungspflicht des Architekten und Mitverschulden des Bauherrn bei

  • OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 10 U 67/10

    Architektenhaftung: Planung und Überwachung einer Bauwerksabdichtung im Bereich

  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13

    Pflicht des Architekten zur Überwachung der Abdichtung im Bereich des Anschlusses

  • OLG Schleswig, 17.12.2010 - 4 U 171/09

    Pflichten einer Kfz-Werkstatt zu Hinweisen auf anstehende Maßnahmen

  • LG München I, 20.05.2015 - 11 O 9911/12

    Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Bauüberwachung

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

  • OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

  • OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22

    Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog.

    Auch das Landgericht Würzburg (in IBR 2018, 1054 findet sich nur eine Entscheidungsbesprechung, das Urteil selbst ist nicht veröffentlicht) ging davon aus, dass die Planung einer nicht belüfteten Dachkonstruktion fehleranfälliger im Hinblick auf Feuchtigkeitsschäden ist und danach im Rahmen der Planung mit einem höheren Detaillierungsgrad hinsichtlich der Materialanforderungen gearbeitet werden muss.
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