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   LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HK O 1968/18   

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https://dejure.org/2019,53110
LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HK O 1968/18 (https://dejure.org/2019,53110)
LG Würzburg, Entscheidung vom 20.09.2019 - 1 HK O 1968/18 (https://dejure.org/2019,53110)
LG Würzburg, Entscheidung vom 20. September 2019 - 1 HK O 1968/18 (https://dejure.org/2019,53110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 126 Abs. 2; VVG § 86 Abs. 1 S. 1; HGB § 407, § 450, § 452 S. 1; ZPO § 91 Abs. 1, § 101, § 709 S. 1
    Beschädigung von Ladung - Klausel "fios excl. lsd"

  • rewis.io

    Beschädigung von Ladung auf einer multimodalen Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17

    Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form

    Auszug aus LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HKO 1968/18
    Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt, vgl. Art. 25 Abs. 2 Brüssel-Ia-VO (BGH RdTW 2019, 100).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HKO 1968/18
    Eine schriftliche Vereinbarung im Sinne des Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a) 1. Fall Brüssel-Ia-VO liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn beide Parteien ihren Willen schriftlich kundgetan haben, wobei dies - abweichend von § 126 Abs. 2 BGB - auch in getrennten Schriftstücken erfolgen kann, sofern aus ihnen die inhaltliche Übereinstimmung beider Erklärungen hinreichend deutlich hervorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - IX ZR 19/00, NJW 2001, 1731, juris Rn. 8).
  • LG Hamburg, 11.10.2016 - 415 HKO 42/13

    Seetransport: Haftung des Verfrachters wegen des Verlustes zweier Kran-Türme und

    Auszug aus LG Würzburg, 20.09.2019 - 1 HKO 1968/18
    Damit wurde die "fios-Klausel" nicht dahingehend eingeschränkt, dass das Sichern der Ladung nicht durch den Befrachter erfolgen sollte (LG Hamburg RdTW 2016, 422).
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