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   LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16   

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LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 (https://dejure.org/2018,3359)
LG Würzburg, Entscheidung vom 23.02.2018 - 71 O 862/16 (https://dejure.org/2018,3359)
LG Würzburg, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 71 O 862/16 (https://dejure.org/2018,3359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mainpost.de (Pressebericht, 29.03.2018)

    Spektakuläres VW-Urteil ist vom Tisch

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Fahrzeugbesitzer kann vom Hersteller des erworbenen manipulierten Dieselfahrzeugs Schadensersatz verlangen

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Die Offenbarungspflicht und in deren Missachtung auch die Täuschung des Klägers ergibt sich zudem daraus, dass die Verwendung der Manipulationssoftware durch die Beklagte dazu geführt hat, dass das vom Kläger erworbene Fahrzeug unter kaufrechtlichen Aspekten im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az.:28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - Az. 7 W 26/16 - OLG München - Beschluss vom 03.07.2017 - Az. 21 U 4818/16 = NJW-RR 2017, 1238; OLG Koblenz - Beschluss vom 27.09.2017 - Az. 2 U 4/17 = BeckRS 2017, 127983).

    Ist danach der Ausstoß der Stickoxidwerte im realen Fahrbetrieb - unabhängig von individuellen Faktoren - unter anderem allein deshalb höher als im künstlichen Fahrbetrieb, weil die Software zwischen beiden verschiedenen Betriebsmodi - also künstlicher Fahrbetrieb und realer Fahrbetrieb - wechseln kann, so handelt es sich unter kaufrechtlichen Gesichtspunkten um eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeugklassen (vgl. noch nachfolgend zu den kaufrechtlichen Ansprüchen des Klägers; vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, Az.:28 W 14/16; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016 - Az. 7 W 26/16 - OLG München - Beschluss vom 03.07.2017 - Az. 21 U 4818/16 = NJW-RR 2017, 1238; OLG Koblenz - Beschluss vom 27.09.2017 - Az. 2 U 4/17 = BeckRS 2017, 127983).

    Der Käufer eines neuen Kraftfahrzeugs kann schließlich erwarten, dass diese in vollem Umfange den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16).

    Bereits die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht als sie tatsächlich im Fahrbetrieb entstehen, stellt eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16; LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016 - 3 O 66/16; LG Paderborn, Urteil vom 15.02.2017 - 4 O 231/16 m.w.N.).

  • LG Bochum, 29.12.2017 - 6 O 96/17

    Abgasskandal: Alfa Romeo - Hersteller - Delikt

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Allein wegen dieser Besonderheiten hätten also potenzielle Käufer von der Beklagten in diesem Sonderfall und aufgrund dieser hier gegebenen Besonderheiten, die deutlich vom Normalfall abweichen, über diese Umstände aufgeklärt werden müssen (LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465.

    Wesentlich ist die Tatsache der Manipulation, die sich auf den Vorgang der Prüfung des Fahrzeuges und somit auch auf die Typgenehmigung als solche sowie auf die Zulassung auswirkte und dieser Umstand gerade dazu führte, dass das Fahrzeug in dem in den Verkehr gebrachten Zustand sachmängelbehaftet war (LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465).

    Das Gericht ist ebenso wie das Landgericht Bochum (LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465) der Ansicht, dass das Verhalten der Beklagten gegen das Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

    Demnach ist bei dieser Sachlage und der hier maßgeblichen prozessualen Lage damit mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon auszugehen, dass in die diesbezügliche Entscheidung auch Organe einbezogen waren, die Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls abgesegnet wurde, so dass von entsprechenden zurechenbaren Kenntnissen und dem daraus folgenden Vorsatz auszugehen ist (so u.a. auch: LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465; LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - LG Bochum, Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 LG Bochum, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Die Erheblichkeitsprüfung erfordert eine umfassende Interessenabwägung der beiderseitigen Interessen, wobei die Bedeutung des Mangels in der Verkehrsanschauung und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2014, 3229; Palandt/Grüneberg, § 323 Rdnr. 32).

    Für die Beurteilung ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (BGH NJW 2014, 3229).

    In der Regel ist von der Erheblichkeit auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag in Höhe von fünf Prozent der Kaufpreissumme überschritten hat (BGH NJW 2014, 3229; Palandt/Grüneberg, § 323 Rdnr. 32).

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Unabhängig von der Frage, ob durch eine nachträgliche Änderung und ein Software-Update den eigentlichen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts beseitigt würde und nach einer Nachbesserung ein objektiver Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nicht mehr vorliegt - letzteres kann offenbleiben -, liegt der eingetretene Schaden im Verhältnis des Klägers zur Beklagten bereits in dem Abschluss des Vertrages, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen vom Kläger nach Überzeugung der Kammer so in der Form bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen worden wäre (so im Ergebnis auch LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - und Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 - und vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

    Demnach ist bei dieser Sachlage und der hier maßgeblichen prozessualen Lage damit mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon auszugehen, dass in die diesbezügliche Entscheidung auch Organe einbezogen waren, die Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls abgesegnet wurde, so dass von entsprechenden zurechenbaren Kenntnissen und dem daraus folgenden Vorsatz auszugehen ist (so u.a. auch: LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465; LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - LG Bochum, Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 LG Bochum, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Unabhängig von der Frage, ob durch eine nachträgliche Änderung und ein Software-Update den eigentlichen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts beseitigt würde und nach einer Nachbesserung ein objektiver Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nicht mehr vorliegt - letzteres kann offenbleiben -, liegt der eingetretene Schaden im Verhältnis des Klägers zur Beklagten bereits in dem Abschluss des Vertrages, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen vom Kläger nach Überzeugung der Kammer so in der Form bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen worden wäre (so im Ergebnis auch LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - und Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 - und vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

    Demnach ist bei dieser Sachlage und der hier maßgeblichen prozessualen Lage damit mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon auszugehen, dass in die diesbezügliche Entscheidung auch Organe einbezogen waren, die Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls abgesegnet wurde, so dass von entsprechenden zurechenbaren Kenntnissen und dem daraus folgenden Vorsatz auszugehen ist (so u.a. auch: LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465; LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - LG Bochum, Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 LG Bochum, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Unabhängig von der Frage, ob durch eine nachträgliche Änderung und ein Software-Update den eigentlichen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts beseitigt würde und nach einer Nachbesserung ein objektiver Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nicht mehr vorliegt - letzteres kann offenbleiben -, liegt der eingetretene Schaden im Verhältnis des Klägers zur Beklagten bereits in dem Abschluss des Vertrages, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen vom Kläger nach Überzeugung der Kammer so in der Form bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen worden wäre (so im Ergebnis auch LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - und Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 - und vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

    Demnach ist bei dieser Sachlage und der hier maßgeblichen prozessualen Lage damit mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon auszugehen, dass in die diesbezügliche Entscheidung auch Organe einbezogen waren, die Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls abgesegnet wurde, so dass von entsprechenden zurechenbaren Kenntnissen und dem daraus folgenden Vorsatz auszugehen ist (so u.a. auch: LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465; LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - LG Bochum, Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 LG Bochum, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Bereits die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht als sie tatsächlich im Fahrbetrieb entstehen, stellt eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar (OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016 - 28 W 14/16; LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016 - 3 O 66/16; LG Paderborn, Urteil vom 15.02.2017 - 4 O 231/16 m.w.N.).

    Die derzeit installierte Software enttäuscht berechtigte Erwartungen des jeweiligen Kunden an die übliche Beschaffenheit von Fahrzeugen vergleichbarer Art. Da die Prüfstandfahrt Grundlage für die EG-Typengenehmigung ist und nur diese Werte öffentlich bekannt gemacht werden, werden Kunden über die Aussagekraft der Messwerte und die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht und in ihren berechtigten Erwartungen enttäuscht (LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016 - 3 O 66/16; LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16).

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 72/16

    Zeitliche Unzumutbarkeit der Nacherfüllung des Schummelsoftwaremangels durch den

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Dies ist dem Kläger allerdings nicht zuzumuten (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16).

    Abgesehen hiervon nimmt auch der Umstand, wonach der Kläger auf die Nacherfüllung praktisch nicht verzichten könnte, sondern im Rahmen der mit dem Kraftfahrtbundesamt ausgearbeiteten Rückrufaktion die Beklagte vielmehr dazu verpflichtet wäre, das Software-Update aufspielen zu lassen, um nicht die Zulassung seines Fahrzeugs künftig zu gefährden, dem Mangel den Anschein der Unerheblichkeit (LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 72/16; LG München I, Urteil vom 14.04.2016 - 23 O 23033/15).

  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Der Käufer eines Neufahrzeugs kann aber im Normalfall davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte stets und nicht nur auf dem Prüfstand eingehalten werden (LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016 - 16 O 790/16).

    Die Beklagte hat das Fahrzeug am Wohnsitz des Klägers gemäß § 269 BGB abzuholen (LG Würzburg, Urteil vom 26.04.2017 - 73 O 1457/16; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016 - 16 O 790/16).

  • LG Bochum, 18.12.2017 - 6 O 194/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

    Auszug aus LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16
    Unabhängig von der Frage, ob durch eine nachträgliche Änderung und ein Software-Update den eigentlichen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts beseitigt würde und nach einer Nachbesserung ein objektiver Wertverlust der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nicht mehr vorliegt - letzteres kann offenbleiben -, liegt der eingetretene Schaden im Verhältnis des Klägers zur Beklagten bereits in dem Abschluss des Vertrages, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen vom Kläger nach Überzeugung der Kammer so in der Form bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen worden wäre (so im Ergebnis auch LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - und Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 - und vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

    Demnach ist bei dieser Sachlage und der hier maßgeblichen prozessualen Lage damit mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon auszugehen, dass in die diesbezügliche Entscheidung auch Organe einbezogen waren, die Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls abgesegnet wurde, so dass von entsprechenden zurechenbaren Kenntnissen und dem daraus folgenden Vorsatz auszugehen ist (so u.a. auch: LG Bochum Urt. v. 29.12.2017 - I-6 O 96/17, BeckRS 2017, 139465; LG Hildesheim, Urt. v. 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 = VuR 2017, 111; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16 und LG Kleve LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, Az. 3 O 252/16 = VuR 2017, 232; LG Bochum - Urteil vom 13.07.2017 - Az. 8 O 366/16 - LG Bochum, Urteil vom 07.12.2017 - Az. 6 O 88/17 LG Bochum, Urteil vom 18.12.2017 - Az. 6 O 194/17).

  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

  • LG Bochum, 07.12.2017 - 6 O 88/17

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • LG München II, 15.11.2016 - 12 O 1482/16

    Teilerfolg bei Klage auf Rücktritt und Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

  • LG Würzburg, 26.04.2017 - 73 O 1457/16
  • LG Paderborn, 15.02.2017 - 4 O 231/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug i.R.d. sog.

  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines

  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16

    Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • OLG Schleswig, 30.01.2015 - 5 W 14/15
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

  • OLG München, 25.07.2017 - 13 U 566/17

    Schadensersatzforderung wegen Täuschung

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

  • LG Braunschweig, 17.01.2018 - 3 O 3447/16

    Abgasskandal; Anfechtung; Rücktritt; Schadensersatz

  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    b) Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum " VW-Abgasskandal" ).

    Im Wege des Vorteilsausgleichs hat er allerdings das erworbene Fahrzeug und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (vgl. nur LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart, 30.10.2018 - 23 O 108/18 jeweils zum " VW-Abgasskandal" ).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2020 - 7 O 67/19

    Unzulässige Abschalteinrichtung bei BMW

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. auch LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16).
  • LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog.

    Die Klägerin hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18; LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18 - juris; LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17; LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17; LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16; LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Im Wege des Vorteilsausgleichs hat sie allerdings das erworbene Fahrzeug und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (vgl. nur LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17, LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart, 30.10.2018 - 23 O 80/18, jeweils zum " VW-Abgasskandal" ).

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    b) Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum " VW-Abgasskandal" ).

    Im Wege des Vorteilsausgleichs hat er allerdings das erworbene Fahrzeug und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (vgl. nur LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17, LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart, 30.10.2018 - 23 O 80/18, jeweils zum " VW-Abgasskandal" ).

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 180/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    b) Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17; LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17; LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16; LG Stuttgart 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum " VW-Abgasskandal" ).

    Im Wege des Vorteilsausgleichs hat er allerdings das erworbene Fahrzeug und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (vgl. nur LG Stuttgart, 05.04.2018 - 7 O 28/17; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17; LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16; LG Stuttgart, 30.10.2018 - 23 O 80/18 jeweils zum " VW-Abgasskandal" ).

  • LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW

    b) Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte Ziff. 2 eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum " VW-Abgasskandal" ).

  • LG Mönchengladbach, 27.06.2019 - 1 O 248/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; Thermofenster

    Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18; LG Bochum, 29.12.2017 - I-6 O 96/17, LG Köln, 18.07.2017 - 22 O 59/17, LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart 05.04.2018 - 7 O 28/17).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum "VW-Abgasskandal").

  • LG München I, 25.08.2020 - 3 O 4218/20

    Schadensersatzansprüche im Dieselskandal jetzt auch bei VW EA 288 Motor

    Es genügt damit jede Schadenzufügung im weitesten Sinne, also jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage in ihrer Gesamtheit und zwar in dem Zeitpunkt, in dem der Betroffene eine Entscheidung zu Lasten seines Vermögens trifft (LG Würzburg, BeckRS 2018, 1691).

    Nach dem subjektbezogenen Schadensbegriff stellt auch der Abschluss eines Rechtsgeschäftes, welches nicht den Zielen des Geschädigten entspricht, einen Schaden im Rahmen des § 826 BGB dar, ohne dass es im Ergebnis darauf ankäme, ob die erhaltene Leistung wirtschaftlich betrachtet hinter der Gegenleistung zurückbleibt oder nicht bzw. ob hier nachfolgend ein Ausgleich erfolgt (LG Würzburg Endurteil v. 23.2.2018 - 71 O 862/16, BeckRS 2018, 1691, beck-online).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum "VW-Abgasskandal").

  • LG München I, 31.03.2020 - 3 O 13321/19

    Sittenwidrige Schädigung des Käufers durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

    Es genügt damit jede Schadenzufügung im weitesten Sinne, also jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage in ihrer Gesamtheit und zwar in dem Zeitpunkt, in dem der Betroffene eine Entscheidung zu Lasten seines Vermögens trifft (LG Würzburg, BeckRS 2018, 1691).

    Nach dem subjektbezogenen Schadensbegriff stellt auch der Abschluss eines Rechtsgeschäftes, welches nicht den Zielen des Geschädigten entspricht, einen Schaden im Rahmen des § 826 BGB dar, ohne dass es im Ergebnis darauf ankäme, ob die erhaltene Leistung wirtschaftlich betrachtet hinter der Gegenleistung zurückbleibt oder nicht bzw. ob hier nachfolgend ein Ausgleich erfolgt (LG Würzburg Endurteil v. 23.2.2018 - 71 O 862/16, BeckRS 2018, 1691, beckonline).

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der unzähligen Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16 zum "VW-Abgasskandal").

  • LG Halle, 05.03.2019 - 5 O 109/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sog, Abgasskandal

    a) Der Kläger hat durch den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs einen Schaden erlitten (vgl. nur LG Bochum, 29.12.2017 -1-6 O 96/17, LG Köln, 18.07.2017-22 0 59/17 . LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16, LG Stuttgart 05.04.2018 - 7 O 28/17) .

    Ein solches zumindest auch die Verbraucher konkludent täuschendes Verhalten ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und verwerflich, da die Beklagte eben nicht nur die Aufsichts- und Prüfbehörden getäuscht, sondern durch ihr täuschendes Verhalten bei dem weiteren Inverkehrbringen der Fahrzeuge auch die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat (vgl. LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16).

  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 365/18

    Dieselskandal, Schadensersatz, Minderwert

  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 23 O 93/20

    Mercedes-Thermofenster: Daimler AG im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

  • LG Stuttgart, 14.08.2018 - 23 O 80/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog.

  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 23 O 235/19

    Fahrzeugabschalteinrichtung bei Kühlmittel-Sollwertregelung

  • LG Schweinfurt, 10.08.2020 - 23 O 802/19

    Keine Verjährung von Schadenersatzansprüchen bezüglich eines vom Abgasskandal

  • LG München I, 06.02.2020 - 40 O 11950/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit Dieselmotor des Typs EA

  • LG Cottbus, 04.06.2019 - 2 O 641/18

    Schadensersatzbegehren in Form der Rückabwicklung nach einem Autokauf im

  • LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17

    Manipulierte Software im Dieselfahrzeug und Recht des Käufers, die angebotene

  • LG Stuttgart, 21.08.2018 - 23 O 92/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog.

  • LG Bremen, 12.04.2019 - 4 O 574/18

    Diesel-Skandal - Haftung des Motorenherstellers - Feststellungsklage bzgl.

  • LG Cottbus, 06.07.2020 - 1 O 335/18
  • LG Schweinfurt, 26.02.2020 - 24 O 618/19

    Haftung aus § 826 BGB bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • LG Siegen, 09.01.2019 - 1 O 36/18

    Haftung des Herstellers eines manipulierten Dieselfahrzeugs

  • LG Bielefeld, 05.10.2018 - 1 O 3/17
  • LG Schweinfurt, 29.03.2021 - 23 O 498/20

    Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Bescheid,

  • LG Cottbus, 19.06.2020 - 2 O 581/19

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 7 O 159/18
  • LG Ravensburg, 29.01.2019 - 6 O 175/18
  • LG Siegen, 24.04.2019 - 1 O 591/18

    Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen

  • AG St. Wendel, 18.03.2019 - 15 C 1147/18
  • AG St. Wendel, 18.03.2019 - 15 C 1109/18
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