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   LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09   

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https://dejure.org/2013,62561
LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09 (https://dejure.org/2013,62561)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09 (https://dejure.org/2013,62561)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 05. November 2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09 (https://dejure.org/2013,62561)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessengegensatz eines Rechtsanwalts bei gleichzeitger Vertretung des Vorerben und des Nacherben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
    Ebenso bestimmt sich dieser unabhängig davon, ob den Mandanten ein Schaden entstehen kann oder entstehen soll (BVerfG, NJW 2001, 3180 [BVerfG 24.05.2001 - 2 BvR 1373/0] ).
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
    Angesichts der zwingenden Reichweite der Mandate kam es bei der vorliegenden Fallkonstellation mithin nicht auf die streitige Rechtsfrage an, ob die Mandatsinteressen subjektiv oder objektiv zu bestimmen sind bzw. im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden wird (vgl. zuletzt BGH, NJW 2012, 3039 [BGH 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11] mit krit. Anm. Henssler NJW 2012, 3265).
  • BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89

    Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
    Er hat nämlich den gesetzlichen Begriff des Interessengegensatzes verkannt, d. h. ihn zu eng ausgelegt und deshalb geglaubt, zwischen den beiderseitigen Belangen sei kein Gegensatz vorhanden ( BGHSt 7, 261, 264 ; BayObLG, NStZ 1989, 532).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2009 - 1 OLG Ausl 130/07

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Auslieferungshindernis des

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
    Das Bestehen eines Interessengegensatzes schließt es demgegenüber nicht aus, dass die Parteien darüber hinaus auch gleichgerichtete Interessen verfolgen (OLG München, StV 2011, 401 ).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 381/54
    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 05.11.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09
    Er hat nämlich den gesetzlichen Begriff des Interessengegensatzes verkannt, d. h. ihn zu eng ausgelegt und deshalb geglaubt, zwischen den beiderseitigen Belangen sei kein Gegensatz vorhanden ( BGHSt 7, 261, 264 ; BayObLG, NStZ 1989, 532).
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