Rechtsprechung
LG Waldshut-Tiengen, 09.10.2013 - 1 Qs 68/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Richterliche Vernehmung, Zeuge, Ausschluss, Beschuldigter, Gründe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enge Auslegung der Ausschließungsmöglichkeit aus § 168c StGB wegen der Bedeutung des Anspruchs auf Anwesenheit (hier: Vorwurf der Vergewaltigung)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Beschuldigten von der Zeugenvernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers ist ohne besondere Gründe rechtswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 09.10.2013 - 1 Qs 68/13
Es soll verhindert werden, dass im vorbereitenden Verfahren unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) und unter Außerachtlassung des Grundsatzes der Waffengleichzeit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass dem Beschuldigten und/oder seinem Verteidiger zuvor Gelegenheit gegeben war, hierauf Einfluss zu nehmen (…Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 168c Rn. 1; BGHSt 26, 332, 335).