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   LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15   

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https://dejure.org/2016,20974
LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15 (https://dejure.org/2016,20974)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 1 O 203/15 (https://dejure.org/2016,20974)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 O 203/15 (https://dejure.org/2016,20974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzlei-kotz.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Anforderungen an Leistungseinstellung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 BUZBB, § 5 Abs 1 BUZBB, § 7 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung zur Leistungseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15
    Nachvollziehbarkeit ist für den Versicherten deshalb so bedeutsam, weil er es ist, der sich - wie in diesem Fall - mit einer Klage gegen die durch eine Mitteilung ausgelösten Rechtsfolgen zur Wehr setzen muss (vgl. BGH, r+s 1993, 197 unter 2).

    Da die Einstellungsmitteilung schon keine inhaltlich ausreichende Begründung hat, kann dahinstehen, ob sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie die Beklagte als Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten (vgl. BGH, r+s 1993, 197 unter 1 a).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15
    Nur anhand einer nachvollziehbaren Entscheidung kann der Versicherte erkennen und beurteilen, ob der Versicherer in Betrachtung seiner mit § 7 B-BUZ eingegangenen Selbstbindung vorgegangen ist oder nicht (vgl. BGH, r+s 1993, 315 unter 3 c; s.a. Lücke, in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 174 Rn. 23 ff.; § 13 BU Rn. 19 f.; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, § 46 Rn. 183 ff.; ders., in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 174 Rn. 8; Gramse, in: Staudinger u.a., Fachanwalts- Kommentar Versicherungsrecht, 1. Aufl. 2013, § 13 BUV 2008 Rn. 38 ff.; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2011, § 6 BUZ 2008 Rn. 28).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15
    Da diese Voraussetzungen aber ihrerseits durch § 2 B-BUZ definiert werden, ergibt sich auch der im Rahmen des § 7 B-BUZ anzuwendende Maßstab für den Fortbestand der Berufsunfähigkeit unmittelbar und unverrückbar aus § 2 Abs. 1 B-BUZ (vgl. BGH, NVersZ 2000, 127, 128).
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