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   LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12   

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https://dejure.org/2018,42796
LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12 (https://dejure.org/2018,42796)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 20.12.2018 - 1 O 73/12 (https://dejure.org/2018,42796)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 1 O 73/12 (https://dejure.org/2018,42796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • christmann-law.de

    Jenapharm haftet nicht für Herzstillstand einer Frau, die die Antibabypille "Yasminelle" eingenommen hat

  • rabüro.de

    Keine Haftung des Arzneimittelherstellers bei konkret möglicher alternativer Schadensursache

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 84 Abs 1 AMG, § 84 Abs 2 S 1 AMG, § 84 Abs 2 S 2 AMG, § 84 Abs 2 S 3 AMG, § 84a Abs 1 S 1 AMG
    Arzneimittelhaftung: Kausalitätsvermutung bei thrombosebedingter Lungenembolie nach Einnahme des Verhütungsmittels "Yasminelle"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs gegen den Pharmahersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bayer Vital GmbH haftet nicht - Gesundheitsschäden durch Einnahme der Verhütungspille "Yasminelle" nicht bewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Schadensersatzprozess gegen die Bayer Vital GmbH wegen Arzneimittelhaftung ("Yasminelle")

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 84 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Arzneimittelhaftung: Lungenembolie nach Anwendung des Arzneimittels Yasminelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayer Vital GmbH haftet nicht für mögliche Gesundheitsschäden durch Verhütungsmittels "Yasminelle" - Lungenembolie und Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand nicht zweifelsfrei auf Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2015)

    Prozessauftakt gegen Bayer: Die Pille vor Gericht

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2015)

    Antibabypille: Prozess wird nächstes Jahr fortgesetzt

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.12.2015)

    Fatale Nebenwirkungen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.12.2015)

    Lebensgefährliche Embolie: 31-Jährige verklagt Bayer wegen Antibabypille Yasminelle

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2015)

    Prozess gegen Bayer: Wie gefährlich sind die neuen Antibabypillen?

  • juve.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2015)

    Streit über Verhütungspille

  • 3sat.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.02.2016)

    Pille in der Kritik: Junge Frau klagt gegen den Pharmariesen Bayer

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Drospirenon

Sonstiges

  • suedkurier.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 05.02.2016)

    Felicitas Rohrer: "Medienrummel war überwältigend"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    Die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen der Anwendung des Arzneimittels und der eingetretenen Rechtsgutsverletzung trägt der Geschädigte (vgl. BT-Dr 14/7752, S. 12, 19; BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn. 9), vorliegend mithin die Klägerin.

    Der Nachweis der Mitursächlichkeit reicht dabei aus (BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 64/09, Rn. 12; BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn. 9; BeckOGK/Franzki, Stand: 01.07.2018, AMG § 84 Rn. 60).

    Es gilt hier auf Grund des engen Zusammenhangs zwischen den Regelungen innerhalb des § 84 Abs. 2 AMG derselbe Prüfungsmaßstab wie im Rahmen von Abs. 2 Satz 1 (BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn. 14).

    Gelingt dem pharmazeutischen Unternehmer der Beweis, dass im konkreten Einzelfall andere Umstände vorliegen, die (allein) geeignet waren, den aufgetretenen Schaden zu verursachen, ist die Kausalitätsvermutung ausgeschlossen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit der Schadensverursachung durch das Medikament im Einzelfall höher ist als bei den anderen Umständen im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 3 AMG (BeckOGK/Franzki, a.a.O., § 84 Rn. 112; Brock/Rekitt, PharmR 2013, 269).

    Denn eine Abwägung der Wahrscheinlichkeiten, mit denen entweder das Arzneimittel oder ein anderer Umstand die Rechtsgutverletzung verursacht hat, findet gerade nicht statt (BeckOGK/Franzki, a.a.O., § 84 Rn. 112 mit kritischer Anmerkung zu den Folgen für die Kausalitätsvermutung in Rn. 112.1; Brock/Rekitt PharmR 2013, 269).

    aa) Der Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus, das heißt einen Sachverhalt, bei dem nach der Lebenserfahrung oder wissenschaftlichen Erkenntnissen auf einen ursächlichen Zusammenhang geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn 27).

    Allein eine Risikoerhöhung nach statistischen Erfahrungssätzen genügt nicht für die Annahme eines typischen Kausalverlaufs (BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12; Brock/Stoll, a.a.O., § 84 Rn. 60).

    Andererseits ist insoweit vom Geschädigten kein Vollbeweis zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2013, Az. VI ZR 109/12; BT-Drucks. 14/7752, S.20).

  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    Sie muss jedoch so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2017 - IX ZB 73/16, Rn. 10; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16).
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    Sie muss jedoch so häufig vorkommen, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2017 - IX ZB 73/16, Rn. 10; BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2011 - 6 U 53/10

    Arzneimittelhaftung: Verjährung eines Auskunftsanspruchs

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    bb) In Hinblick darauf, dass hier - wie ausgeführt - andere, konkret mögliche verletzungsgeeignete Umstände vorliegen, namentlich die Flugreise bzw. die Venenanomalie in Verbindung mit der Flugreise, liegt bereits kein typischer Geschehensablauf vor (so auch BeckOGK/Franzki, a.a.O., § 84 Rn. 115; s. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2011 - 6 U 53/10, wonach der Anscheinsbeweis jedenfalls entkräftet wäre).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    Der Nachweis der Mitursächlichkeit reicht dabei aus (BGH, Urteil vom 16.03.2010 - VI ZR 64/09, Rn. 12; BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12, Rn. 9; BeckOGK/Franzki, Stand: 01.07.2018, AMG § 84 Rn. 60).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 20.12.2018 - 1 O 73/12
    Das Gericht darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der möglichen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage 2018, § 286 Rn. 18 f.).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2021 - 4 U 19/19

    Ausschluss der Vermutung der Schadenseignung des Verhütungsmittels "Yasminelle"

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 20.12.2018, Az. 1 O 73/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des LG Waldshut-Tiengen, dortiges Aktenzeichen 1 O 73/12, vom 20.12.2018 wie folgt verurteilt:.

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