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   LG Waldshut-Tiengen, 27.12.2013 - 1 Qs 77/13   

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https://dejure.org/2013,45937
LG Waldshut-Tiengen, 27.12.2013 - 1 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,45937)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 27.12.2013 - 1 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,45937)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - 1 Qs 77/13 (https://dejure.org/2013,45937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Bewährungsüberwachung nach Strafaussetzung gemäß § 36 BtMG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Gericht für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach den Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 5 S 1 BtMG vom 22.12.2006, § 462a Abs 1 StPO vom 22.12.2010
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Bewährungsaufsicht auch in Betäubungsmittelsachen nach Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährungsüberwachung bei § 36 BtMG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2012 - 2 ARs 164/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 27.12.2013 - 1 Qs 77/13
    Eine Befassung im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO liegt nicht erst dann vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung - hier einen Widerruf - unter Umständen erforderlich machen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2012, 358 m. w. N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01

    Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 27.12.2013 - 1 Qs 77/13
    Insoweit bleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (zu alledem: BGH NStZ-RR 2001, 343).
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