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   LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18   

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https://dejure.org/2019,63251
LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18 (https://dejure.org/2019,63251)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18 (https://dejure.org/2019,63251)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18 (https://dejure.org/2019,63251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Die Gefährlichkeitsprognose setzt damit voraus, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: 1 StR 654/12; BGH, Beschluss vom 27.08.2013, Az: 4 StR 311/13).

    Dafür ist zwar nicht erforderlich, dass die Anlasstat selbst erheblich ist; die zu erwartenden Taten müssen aber schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen und daher grundsätzlich zumindest im Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: 1 StR 654/12).

  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Entscheidend ist, ob sich die von der Angeklagten ausgehende Gefahr auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Anordnung einer zivilrechtlichen Betreuung oder durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lassen, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2010, Az: 4 StR 586/09.
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere die Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht für sich genommen noch nicht die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 S. 1 StGB begründen, sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die Angeklagte sich weisungsgemäß verhalten werde, so dass die Erwartung zur Überzeugung der Kammer gerechtfertigt erscheint, dass der Zweck der Maßregel vorliegend auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann, vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az: 1 StR 48/07.
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Ein fahrendes Kraftfahrzeug kann grundsätzlich auch als ein gefährliches Werkzeug gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen werden, vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2011, Az. 4 StR 266/11.
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 StGB jedoch auch bei verkehrsfremden Inneneingriffen, bei Handlungen im Verkehr erfüllt sein, wenn diese sich als verkehrsfremde und nicht nur verkehrswidrige Eingriffe darstellen, wenn also der Täter als Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsvorgang "zu einem Eingriff in den Straßenverkehr pervertiert", indem er das Fahrzeug quasi als Waffe einsetzt, vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2003, Az. 4 StR 228/02 m.w.N. Bei diesen Vorgängen aus dem fließenden Verkehr heraus muss jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung neben dem bewusst zweckgerichteten Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht auch noch ein zumindest bedingter Schädigungsvorsatz hinzutreten, vgl. BGH, a.a.O.
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Auf einen Personenschaden muss sich die Absicht indes nicht richten, vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1999, Az. 4 StR 700/98.
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13

    Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Die Gefährlichkeitsprognose setzt damit voraus, dass eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: 1 StR 654/12; BGH, Beschluss vom 27.08.2013, Az: 4 StR 311/13).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Dem Täter muss es dabei auf die Herbeiführung eines Schadens, nicht allein auf eine Gefährdung ankommen, vgl. BGH, Beschluss vom 04.09.1995, Az. 4 StR 471/94.
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu würdigen, ob eine Aussetzung der Vollstreckung in Betracht kommt, vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2010, Az: 4 StR 291/10.
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