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   LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19 Ver   

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https://dejure.org/2020,49135
LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19 Ver (https://dejure.org/2020,49135)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 18.11.2020 - 21 O 61/19 Ver (https://dejure.org/2020,49135)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 18. November 2020 - 21 O 61/19 Ver (https://dejure.org/2020,49135)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung führt zwar dazu, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein unbefristeter bereicherungsrechtlicher Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1, Alt. 1 BGB zusteht (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121).

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, Rn. 39).

    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11 -, BGHZ 201, 101-121, Rn. 39).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Ob dies der Fall ist, ist eine den Tatsacheninstanzen zukommende Einzelfallentscheidung, für die keine allgemein gültigen Maßstäbe bestehen (BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, juris, Rn. 16).

    Ob dies der Fall ist, ist eine den Tatsacheninstanzen zukommende Einzelfallentscheidung, für die keine allgemein gültigen Maßstäbe bestehen (BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15 -, juris).

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 45/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 -, juris).

    Zeit- und Umstandsmoment können nicht voneinander unabhängig betrachtet werden, sondern stehen in einer Wechselwirkung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 45/18 -, juris).

  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Der Vertrag wurde nach dem Policenmodell geschlossen, da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass der Kläger bei Antragstellung die vollständige Verbraucherinformation erhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17 -, juris).

    Denn sonst hätte es der Versicherer in der Hand, bestimmte Informationen zunächst nicht zu übergeben, mit der Belehrung über das Rücktrittsrecht die Rücktrittsfrist auszulösen und nach deren Ablauf eine Bindung an den Vertrag zu schaffen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17 -, juris Rn. 15).

  • BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Der Versicherer ist nicht gehalten, dem Versicherungsnehmer die Anforderungen an das Rücktrittsrecht über den Gesetzeswortlaut hinaus zu erklären (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17 -, juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1333/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Entscheidend ist in jedem Falle, dass dem Verbraucher klar die Möglichkeit vor Augen geführt wird, dass und wie er sich vom Vertrag lösen kann, wenn er dies beabsichtigt (OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 2018 - 4 U 1333/18 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 41/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Rücktritt von einem Altvertrag; Wirksamkeit

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Das erforderte eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Urteil vom 28. September 2016 - IV ZR 41/14 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung führt zwar dazu, dass dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ein unbefristeter Anspruch aus § 346 Abs. 1 BGB zusteht (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11 -, juris).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18

    Widerspruch gegen das Zustandekommen einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den hierzu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - IV ZB 10/18 -, juris).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 18.11.2020 - 21 O 61/19
    Vorgenanntes Beweismaß verlangt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 255/17 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 3888/20

    Kein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht trotz unzureichender Belehrung

    vom 18.11.2020, Az. 21 O 61/19 Ver, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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