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   LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20   

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https://dejure.org/2021,65684
LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20 (https://dejure.org/2021,65684)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20 (https://dejure.org/2021,65684)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 20. August 2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20 (https://dejure.org/2021,65684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB §§ 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 18; StGB §§ 323 c Abs. 1, 56 Abs. 1; StGB § 221 Abs. I Nr. 2, Abs. 3, § 18; StGB § 221 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 18; StGB § 323c Abs. 1, § 56 Abs. 1
    Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Aussetzung mit Todesfolge, Obhuts- und Beistandspflicht, Gefährdungsvorsatz, Tötung durch Unterlassen (Weidener Flutkanal-Fall)

Sonstiges

  • youtube.com (Videobericht)

    Flutkanal-Prozess: Nach dem Urteil kochen die Emotionen im Gerichtsaal über

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

    Ein solcher Hang setzt dabei eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12.4.2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Eine Ablehnung gem. § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 StPO erfordert hinsichtlich der Beweistatsache, dass sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung der Kammer nicht beeinflussen kann, weil sie nur mögliche nicht aber zwingende Schlüsse zulässt und das Gericht in seiner Beweiswürdigung den möglichen Schluss nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.1987 - 1 StR 242/87).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Eine Strafrahmenverschiebung aus § 13 Abs. 2 StGB war vorliegend zudem nicht möglich, da die Aussetzung durch "im Stich lassen" im Sinne des § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB stets ein Unterlassungsdelikt darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.10.20211 - 1 StR 233/11).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 294/93

    Rheinschiffer - §§ 211, 13, 22 StGB, Unterlassen, zur Zumutbarkeit von ungewissen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Allerdings lässt dabei nur die sicher voraussehbare Erfolglosigkeit eines Rettungsbemühens die Handlungspflicht entfallen (vgl. BGH NStZ 1994, 29 = NJW 1994, 1357).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Hierunter sind seelische Fehlanlagen und Fehlentwicklungen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH NStZ 1991, 428 f.).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Damit haben die Angeklagten ... und ... jeweils schlüssig erklärt, für das Wohlergehen des Geschädigten Sorge zu tragen und dadurch eine Vertrauenslage geschaffen (vgl. BGH, Urt. 04.12.2007, Az. 5 StR 324/07).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    (1) Ein solcher Unglücksfall ist dabei jedes plötzliche Ereignis, das erheblichen Schaden an Menschen oder Sachen verursacht und weiteren Schaden zu verursachen droht (BGHSt 6, 147 (152); 11, 136; Schönke/Schröder/Hecker Rn. 5; Fischer Rn. 3).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93

    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Tatsächlich haben die Angeklagten ... und ... hier jeweils durch ihr Verhalten die Rettungsmöglichkeiten für den Geschädigten verringert, indem sie den Geschädigten unter ihrer Hilfeleistung aus der Shisha-Bar führten und damit aus einem sicheren Umfeld, im Rahmen dessen mehrere Personen zu etwaigen Hilfeleistungen gegenüber dem Geschädigten zur Verfügung gestanden wären, hinausführten (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1993, Az. 1 StR 264/93).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Angeklagten festzustellen, insbesondere, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang sie sich auf sein Tatverhalten ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2012 - 1 StR 15/12).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
    So entsteht diese erst, wenn der Helfer die Situation des Hilfsbedürftigen wesentlich verändert hat, insbesondere andere Rettungsmöglichkeiten ausschließt oder neue Gefahren begründet (vgl. BGHSt 26, 35 (39) = NJW, 1975, 1175).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 373/19

    Unterlassene Hilfeleistung (Vorliegen eines Unglücksfalls oder einer gemeinen

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