Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 12 O 58/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 592 ZPO, § 599 ZPO
Im Nachverfahren im Urkundenprozess ist dem Beklagten eine Einwendung dann nicht vorbehalten, wenn ihre Begründung in tatsächlicher Hinsicht vollständig vorgetragen war, jedoch in dem rechtskräftig gewordenen Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist. ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Im Nachverfahren im Urkundenprozess ist dem Beklagten eine Einwendung dann nicht vorbehalten, wenn ihre Begründung in tatsächlicher Hinsicht vollständig vorgetragen war, jedoch in dem rechtskräftig gewordenen Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 01.12.2010 - 12 O 58/10
- LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 12 O 58/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2004 - XI ZR 36/03
Wirkung eines Urkunden-Vorbehaltsurteils; Zulässigkeit des Bestreitens der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 12 O 58/10
Denn daraus hat der BGH die Schlussfolgerung gezogen, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 2004, 1159 ff). - BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Rechtsmittel
Auszug aus LG Wiesbaden, 01.06.2011 - 12 O 58/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1960, 576 ff) ist dem Nachverfahren im Urkundenprozess eine Einwendung der Beklagten dann nicht vorbehalten, wenn ihre Begründung in tatsächlicher Hinsicht vollständig vorgetragen war, jedoch in dem rechtskräftig gewordenen Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist.