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LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15 |
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- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. nur BGH, 07.05.2014, IV ZR 76/11 -juris Tz. 39; BGH, 23.01.2014, VII ZR 177/13-juris Tz. 13).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Unternehmer nämlich dann kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, wenn er die Situation, die zur Ausübung des Widerrufsrechts führt, selbst herbeigeführt hat, indem er dem Verbraucher keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH, 07.05.2014, IV ZR 76/11 -juris Tz. 39).
- OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf …
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
Die Beklagte hat die Widerrufsbelehrung einer inhaltlichen Bearbeitung schon dadurch unterzogen, dass sie jeweils die Vertragsdaten zwischen der Überschrift "Widerrufsbelehrung" und der Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" eingefügt hat (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15 - juris Tz. 39). - OLG Stuttgart, 10.11.2014 - 9 U 119/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
Bei einer Bank besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hält (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2014, 9 U 119/14-juris Tz. 14).
- BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. nur BGH, 07.05.2014, IV ZR 76/11 -juris Tz. 39; BGH, 23.01.2014, VII ZR 177/13-juris Tz. 13). - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
§ 355 Abs. 2 BGB a. F. in Gang setzen konnte, weil diese Formulierung den Verbraucher über den nach § 355 Abs. 2 BGB maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist nicht umfassend und damit nicht richtig belehrt (vgl. nur BGH NJW 2012, 3298). - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Wiesbaden, 02.09.2016 - 7 O 240/15
Voraussetzung hierfür wäre nämlich, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden wäre, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB InfoV in der maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hätte (vgl. nur BGH WM 2014, 887).