Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 839, 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG
Vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft über einen Beschuldigten können Schmerzensgeldansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen. - Telemedicus
Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
- Telemedicus
Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
- JurPC
Schmerzensgeld bei falschen öffentlichen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
15.000 EURO Schmerzensgeld für vorverurteilende und sachlich falsche öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft - Amtspflichtverletzung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unzutreffende Äußerungen der Staatsanwaltschaft über Beschuldigten können Schmerzensgeldanspruch auslösen
- lto.de (Pressemeldung, 04.06.2015)
Öffentliche Vorverurteilung durch Staatsanwaltschaft: Schmerzensgeld für Ex-EBS-Chef Jahns
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Falsche Behauptungen der Staatsanwaltschaft begründen Schmerzensgeldanspruch des Beschuldigten
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Presserecht: 15.000,- EUR Geldentschädigung wg. falscher Informationen durch die Staatsanwaltschaft
- haerlein.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Beschuldigten durch Äußerungen der Staatsanwaltschaft?
Besprechungen u.ä.
- rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Presserecht: 15.000,- EUR Geldentschädigung wg. falscher Informationen durch die Staatsanwaltschaft
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Wiesbaden, 06.05.2020 - 6 KLs 1111 Js 11866/11
Strafverfahren gegen Ex-Hochschulpräsident Jahns eingestellt
LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
ArbG Wiesbaden - 4 Ca 736/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)Christopher Jahns
Christopher Jahns
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2975
Wird zitiert von ... (2)
- VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …
Für beabsichtigtes Informationshandeln der Staatsanwaltschaft bedeutet dies: Der Beschuldigte muss von einer Anklageerhebung, über die die Staatsanwaltschaft Auskunft geben will, so rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden, dass er selbst gegenüber Presse und Öffentlichkeit in vergleichbar wirksamer Weise reagieren, insbesondere auf Presseanfragen substantiiert und fundiert antworten oder eigene Medienerklärungen vorbereiten kann (ebenso HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f., dagegen Huff, NJW 2004, 403/407).Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).
Auch in der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass wenige Stunden genügen könnten (Huff, Anm. zu LG Wiesbaden, LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2985).
Das Oberlandesgericht Hamm (U.v. 14.11.2014 - U 129/13 - NJW-RR 2015, 936) und das Landgericht Wiesbaden (U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2978 f.) haben zutreffend festgehalten, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Auskünften zu laufenden Ermittlungsverfahren an den Grenzen rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung orientieren muss.
- VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14
Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene …
Zwar erfordert das aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (- GG -) i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folgende Grundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73, BeckRS 9998, 106675), dass die Öffentlichkeit über die Tatsache einer Anklageerhebung erst informiert wird, wenn die Anklage dem Betroffenen zugestellt ist (VGH Kassel…, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3;… VG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2001 - 1 G 2174/01, juris, Rn. 9; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]; vgl. auch Ziff. 23 Abs. 2 RiStBV).Der Beschuldigte soll in die Lage versetzt werden, unmittelbar im Anschluss an eine öffentliche Äußerung der Staatsanwaltschaft auf Nachfragen von Medienvertretern fundiert antworten zu können (VGH Kassel…, Beschluss vom 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01, juris, Rn. 3; LG Wiesbaden, Urteil vom 3.6.2015 - 10 O 80/12, NJW 2015, 2975 [2982]).