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   LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14   

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https://dejure.org/2018,7640
LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14 (https://dejure.org/2018,7640)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.03.2018 - 9 S 34/14 (https://dejure.org/2018,7640)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. März 2018 - 9 S 34/14 (https://dejure.org/2018,7640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch für erlittene HWS-Verletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1980
  • NZV 2018, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Wiesbaden, 15.07.2014 - 91 C 60/14

    Höhe des Schmerzensgelds für ein HWS-Trauma nach einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 26.08.2014 zu 91 C 60/14 (84) wird zurückgewiesen.

    In tatsächlicher Hinsicht wird vollumfänglich auf die Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 26.08.2014 zu 91 C 60/14 (84) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden, 91 C 60/14 (84), vom 26.08.2014, zugestellt am 27.08.2014, die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG München, 15.04.2011 - 10 U 5655/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll für ein in einem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14
    Das Oberlandesgericht München beruft sich in dem vorzitierten Urteil zwecks Belegs auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 15.04.2011 zu 10 U 5655/10.

    Geht man letztgenanntem Zitat nach, stellt man fest, daß das Oberlandesgericht München in dem Urteil vom 15.04.2011 zu 10 U 5655/10 die von ihm für geboten gehaltene Erholung des Vorerkrankungsverzeichnisses entsprechend der von ihm postulierten Pflicht der Gerichte zur Ermittlung der Anknüpfungstatsachen insbesondere auch aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts ableitet, die mit "OLG Saarbrücken MDR 2003, 1250" zitiert wird.

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 1 U 682/02

    Zur Möglichkeit der Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung die

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14
    Geht man letztgenanntem Zitat nach, stellt man fest, daß das Oberlandesgericht München in dem Urteil vom 15.04.2011 zu 10 U 5655/10 die von ihm für geboten gehaltene Erholung des Vorerkrankungsverzeichnisses entsprechend der von ihm postulierten Pflicht der Gerichte zur Ermittlung der Anknüpfungstatsachen insbesondere auch aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts ableitet, die mit "OLG Saarbrücken MDR 2003, 1250" zitiert wird.

    Geht man wiederum letztgenanntem Zitat nach, gelangt man zu dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30.04.2003 zu 1 U 682/02, einer Entscheidung aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts, in welcher das Saarländische Oberlandesgericht es als verfahrensfehlerhaft angesehen hat, wenn das erstinstanzliche Gericht dem Sachverständigen in einer Arzthaftungssache gestattet, sein Gutachten ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Krankenunterlagen zu erstellen, obwohl § 142 ZPO das Gericht in den Stand setzt, die Vorlage von Krankenunterlagen anzuordnen, die bei einem außerhalb des Rechtsstreits stehenden Arzt oder einer solchen Klinik geführt werden.

  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14
    Die beklagtenseits angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 29.04.2011 zu 10 U 4208/10 zwingt zu keiner anderen Sicht der Dinge.
  • KG, 21.06.2010 - 12 U 20/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Thoraxprellung,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.03.2018 - 9 S 34/14
    Das Erstgericht, welches als Vergleichsmaßstab eine Entscheidung des Kammergerichts vom 21.06.2010 zu 12 U 20/10 heranzog, stellt zutreffend darauf ab, daß wegen Nichterweislichkeit des klägerischerseits behaupteten Defekts an den Bremsen des Renault Trafic die Annahme eines bedingt vorsätzlichen Handelns des Beklagten zu 1) sich verbiete; umgekehrt die Beklagten vergeblich darauf abstellten, daß die Halswirbelsäule der Klägerin bereits vor dem Unfall degenerative Veränderungen aufgewiesen habe.
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