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   LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07   

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https://dejure.org/2009,36573
LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07 (https://dejure.org/2009,36573)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.05.2009 - 10 O 109/07 (https://dejure.org/2009,36573)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 10 O 109/07 (https://dejure.org/2009,36573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 VVG, § 20 VVG, § 21 VVG
    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen Rücktritts von der Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen Rücktritts von der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 21.05.1987 - 16 U 2/86
    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Das Unterlassen stellt auf seiner Seite ein Verschulden gem. § 16 Abs. 3 VVG a. F. dar (vgl. OLG Frankfurt VersR 88, 714).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Damit diese Beeinträchtigungen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit werden, muss der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten derart beschaffen sein, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann; es muss demnach ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist (BGH VersR 1984, 630; VersR 1990, 729).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Entscheidend ist vielmehr die rückschauende Feststellung bzw. Ermittlung des Zeitpunktes, zu dem erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte (BGH VersR 1984, 630, 632; 1995, 1431) und nicht wie von der Beklagten angenommen eine ex-ante Betrachtung, Der in der Rechtsprechung des BGH verwendete Begriff der rückschauenden Feststellung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Versicherungsnehmer den Vollbeweis dafür führen muss, dass und wann die nach § 2 Abs. 1 der allgemeinen Bedingungen erforderliche ärztliche Prognose möglich war und er diesen Beweis regelmäßig nur mit Hilfe eines Juni 2007 vor Erklärung des Rücktritts im August 2007 eingetreten, so dass die Voraussetzungen des § 21 VVG a. F. gegeben sind und die Beklagte trotz erklärtem Rücktritt zur Versicherungsleistung verpflichtet ist.
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (BGH VersR 2000, 1486; VersR 1994, 711).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Dabei war der Klageantrag zu 1. mit dem 3, 5 fachen Jahresbetrag der monatlichen Rentenleistung und des Bonus unter Berücksichtigung eines Abschlages von 50% festzusetzen, da die Berufsunfähigkeit zwischen den Parteien streitig war (vgl. BGH VersR 2005, 959), so dass sich ein Streitwert von 12.810 Euro ergibt.
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH VersR 2007, 383 m.w.N.) ist für die Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit weder allein die zu diesem Zustand führende Krankheit maßgebend noch die mit dem Krankheitsprozess verbundene Unfähigkeit zur Berufsausübung.
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07
    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (BGH VersR 2000, 1486; VersR 1994, 711).
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