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   LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20   

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https://dejure.org/2020,45631
LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20 (https://dejure.org/2020,45631)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.12.2020 - 12 O 2003/20 (https://dejure.org/2020,45631)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 12 O 2003/20 (https://dejure.org/2020,45631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 1 EnWG
    Zu den Voraussetzungen der Auswahlentscheidung eines Konzessionsvergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist die Konzession für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes zu vergeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Auszug aus LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20
    Dabei steht den Gemeinden bei der Festlegung der Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungsmethodik ein weiter Beurteilungsspielraum zu, sofern die in § 1 EnWG definierten energiewirtschaftlichen Ziele berücksichtigt werden ( OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17 (Kart) , juris, Rn. 48 ).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20
    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinden wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibung Gewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass hieraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraum nicht mehr ausgegangen werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017, 2 U 66/16 - juris Rn. 85).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20
    Das Transparenzgebot geht nicht soweit, dass der Auftraggeber den Bietern bei einer funktionalen Ausschreibung direkt oder mittelbar Lösungskomponenten vorgeben müsste, die diese zwangsläufig aufgreifen würden, anstatt die vom Auftraggeber gewünschten eigenen Lösungen zu entwickeln (BGH X ZB 3/17, Rn. 46, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20
    Dabei zählen zu den Geschäftsgeheimnissen nicht nur konkrete Unternehmenszahlen und Information zu Absatz -und Bezugsquellen, sondern etwa auch Marktstrategien (BVefG, Beschluss vom 14. März 2006, 1 BvR 2087/03, Rn. 87, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 15.02.2018 - 16 O 90/16
    Auszug aus LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20
    Dies wird auch deutlich anhand der Bewertung mit Punkten von 0-10. Soweit sich die Verfügungsklägerin bei einer Vielzahl von Rügen auf die Entscheidung des LG Dortmund vom 15.2.2018 (Az. 16 O 90/16) beruft, ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte durchaus ein Verfahren gewählt hat, um eine Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und diskriminierungsfrei zu ermöglichen.
  • OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 11 U 1/21

    Anforderungen an die Vergaben einer Ausschreibung für die Vergabe einer

    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 9. Dezember 2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wiesbaden, 12 O 2003/20 , teilweise abgeändert und der Verfügungsbeklagten über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus.

    unter Abänderung des Urteils des LG Wiesbaden vom 09.12.2020, Az. 12 O 2003/20 ,.

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