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LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr. 1008 VV RVG, Nr. 2501 VV RVG
Festsetzung einer Erhöhungsgebühr im Rahmen einer aus der Staatskasse zu zahlenden Beratungsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Erhöhungsgebühr im Rahmen einer aus der Staatskasse zu zahlenden Beratungsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 12.03.2013 - 95 IIB 801/11
- LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17
- OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Erhöhungsgebühr wegen der Beratung …
Auszug aus LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17
Die Erhöhung soll einen entstehenden Mehraufwand abgelten (…vergleiche die Nachweise bei BeckOK RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt RVG 2501 Rn. 14; KG, Beschluss vom 6.2.2007, Az. 1 W 243/06, zitiert nach juris).Er hat vielmehr in Vorbemerkung 2.5 VV RVG ausdrücklich bestimmt, dass sich die im Rahmen der Beratungshilfe entstehenden Gebühren ausschließlich nach dem Abschnitt 5 errichten, sodass eine analoge Anwendung der dort nicht erwähnten Gebührentatbestände ausgeschlossen ist (KG, Beschluss vom 6.2.2007, a.a.O; Amtsgericht Köthen, Beschluss vom 13.8.2009, Az. 4 II 148/09, zitiert nach juris).
- AG Köthen, 13.08.2009 - 4 II 148/09
Beratungshilfe; Erhöhungsgebühr; Anwendbarkeit
Auszug aus LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17
Er hat vielmehr in Vorbemerkung 2.5 VV RVG ausdrücklich bestimmt, dass sich die im Rahmen der Beratungshilfe entstehenden Gebühren ausschließlich nach dem Abschnitt 5 errichten, sodass eine analoge Anwendung der dort nicht erwähnten Gebührentatbestände ausgeschlossen ist (KG…, Beschluss vom 6.2.2007, a.a.O; Amtsgericht Köthen, Beschluss vom 13.8.2009, Az. 4 II 148/09, zitiert nach juris).