Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32320
LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16 (https://dejure.org/2017,32320)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.04.2017 - 5 S 33/16 (https://dejure.org/2017,32320)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. April 2017 - 5 S 33/16 (https://dejure.org/2017,32320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB, Nr. 2300 VV RVG, § 118 BRAGO, VB 2.3. Abs. 3 VVGRVG, § 34 RVG, § 49b BRAO
    Honorarklage eines Anwaltes wegen der Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Testamentes

  • IWW

    § 611 BGB; Nr. 2300 VV RVG; § 118 BRAGO; VB 2.3. Abs. 3 VVGRVG; § 34 RVG; § 49 b BRAO
    Testamentsentwurf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarklage eines Anwaltes wegen der Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Testamentes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung Beratungs- von Geschäftsgebühr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 4 U 139/12

    Entstehung der Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV-RVG

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16
    Damit kommt dem von den Beklagten vorgegebenen Inhalt der Testamente eine ähnliche Wirkung zu wie einem gemeinschaftlichen Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen, dessen Entwurf von der Geschäftsgebühr umfasst wird (Mayer, a.a.O., § 34 Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2012 - 4 U 139/12 - zit. n. Juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16
    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2012 - 24 U 224/11 - zit. n. Juris).
  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16
    Zwar kann es gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßen, wenn der rechtskundige Anwalt, dem insbesondere anders als dem Mandanten die materiellen und formalen Anforderungen für Gebührenvereinbarungen bekannt sein müssen, trotz - von ihm zumindest erkennbarer - unwirksamer Honorarvereinbarung, in denen er auf Gebühren in gesetzlicher Höhe gerade verzichtet, die deutlich höheren gesetzlichen Gebühren verlangen könnte (BGH, Urteil vom 05.06.2014 - IX ZR 137/12 - zit. n. Juris).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16
    Dagegen entsteht die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung nach Nr. 23ßß VV-RVG, wenn der Auftrag darauf gerichtet ist, dass der Rechtsanwalt nach außen tätig wird (BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08 - zit. n. Juris).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, ungefragt die Höhe der anfallenden Gebühren mitzuteilen, sondern muss lediglich auf die Berechnung der Gebühren nach dem Gegenstandswert hinweisen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06 - zit. n. Juris).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Das Berufungsgericht (ZEV 2017, 712) hat ausgeführt: Das Amtsgericht habe den Klägern zu Recht ein Honorar auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zugesprochen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht