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   LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17   

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https://dejure.org/2018,11445
LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17 (https://dejure.org/2018,11445)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.04.2018 - 9 S 16/17 (https://dejure.org/2018,11445)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. April 2018 - 9 S 16/17 (https://dejure.org/2018,11445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 865
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Wiesbaden, 04.04.2017 - 91 C 4014/16

    Haftungsquote bei Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür auf Parkplatz beim

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.04.2017 zu 91 C 4014/16 (84) wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 04.04.2017 zu 91 C 4014/16 (84) der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 409, 43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2016 zu zahlen.

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Mit Urteil vom 18.12.2015 zu 13 S 128/15 hat das LG Saarbrücken entschieden, daß der Verursachungs- und Verschuldensanteil des Aussteigenden mit 80 % und derjenige des in die Parklücke Einfahrenden mit 20 % zu bewerten sei.
  • AG Rastatt, 27.05.2016 - 16 C 230/15

    Verkehrsunfall - Öffnen einer Fahrzeugtür auf einem Parkplatz

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Das AG Haßfurt (Urteil vom 20.03.2013 zu 2C 578/11) hat für eine Unfallkonstellation nach Art der hier interessierenden eine hälftige Haftungsverteilung für angemessen erachtet, das AG Rastatt (Urteil vom 27.05.2016 zu 16 C 230/15) ging von einer Haftungsverteilung von 25 % zu Gunsten des Einfahrenden und 75 % zu Lasten des die Tür Öffnenden aus.
  • LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Das LG Saarbrücken (Urteil vom 29.05.2009 zu 13 S 181/08) sah in einer derartigen Konstellation den Haftungsanteil des Einfahrenden bei 1/3 und denjenigen des Aussteigenden bei 2/3.
  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Die von der Klägerin insoweit für einschlägig gehaltene Entscheidung des LG Stuttgart vom 22.04.2015 zu 13 S 172/14 trifft den hier interessierenden Fall nicht.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Das OLG Frankfurt am Main hat schließlich mit Urteil vom 09.06.2009 zu 3 U 211/08 hinsichtlich der Haftungsverteilung bei der Kollision eines einparkenden Fahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines benachbarten geparkten Fahrzeugs entschieden, daß unbeschadet besonderer Umstände im Einzelfall in einer solchen Unfallkonstellation grundsätzlich eine hälftige Schadensaufteilung angemessen erscheint.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Auszug aus LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
    Vielmehr ist die Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten jedenfalls dann zu verneinen, wenn nicht alle regionalen Werkstätten Verbringungskosten berechnen, mit der Folge, daß Verbringungskosten nicht als regional üblich anzusehen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.04.2014 zu 16 U 213/13).
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