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   LG Wiesbaden, 14.03.2016 - 9 O 276/15   

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https://dejure.org/2016,61956
LG Wiesbaden, 14.03.2016 - 9 O 276/15 (https://dejure.org/2016,61956)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.03.2016 - 9 O 276/15 (https://dejure.org/2016,61956)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. März 2016 - 9 O 276/15 (https://dejure.org/2016,61956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 768, § 821 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB, § 770 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB
    Kondizierbarkeit einer im Rahmen eines Mietvertrages gestellten Bürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kondizierbarkeit einer im Rahmen eines Mietvertrages gestellten Bürgschaft

  • mietrechtsiegen.de

    Gewerberaummiete - Verzicht Mietbürge auf Einrede Aufrechenbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wiesbaden, 22.02.2012 - 10 O 92/11

    Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei

    Auszug aus LG Wiesbaden, 14.03.2016 - 9 O 276/15
    Der Bürge soll grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Gläubiger nicht durch Inanspruchnahme des Hauptschuldners, etwa durch Aufrechnung, befriedigen kann (ebenso LG Wiesbaden, Urteil vom 22.02.2012 zu 10 O 92/11).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 16 U 68/16

    Bürgschaft für Verbindlichkeiten aus Mietvertrag

    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 14. März 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - 9 O 276/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 14. März 2016 - 9 O 276/15 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 128.391,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 32.097,91 EUR seit dem 05. August 2015, 05. April 2015 und 05. Mai 2015 sowie aus 32.097,89 EUR seit dem 05. Juni 2015 zu zahlen.

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