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   LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16   

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https://dejure.org/2017,16659
LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16 (https://dejure.org/2017,16659)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.01.2017 - 12 O 7/16 (https://dejure.org/2017,16659)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 12 O 7/16 (https://dejure.org/2017,16659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 3a UWG, 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 14 Abs. 1 S. 4 RVG, Nr. 2300 VV RVG
    Zu der Angemessenheit einer 1, 8 fachen Geschäftsgebühr bei der Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu der Angemessenheit einer 1, 8 fachen Geschäftsgebühr bei der Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Ein fahrlässiger Wettbewerbsverstoß ist dann anzunehmen, wenn der Handelnde es unterlässt, sich über die geltenden Bestimmungen zu unterrichten und im Zweifel einen Rechtsrat einzuholen (BGH GRUR 1988, 699, 700 -qm- Preisangaben II).

    Ein fahrlässiger Wettbewerbsverstoß ist dann anzunehmen, wenn der Handelnde es unterlässt, sich über die geltenden Bestimmungen zu unterrichten und im Zweifel einen Rechtsrat einzuholen (BGH GRUR 1988, 699, 700 - qm - Preisangaben II).

    Im Wettbewerbsrecht gilt grundsätzlich eine Vermutung für die Wiederholungsgefahr durch eine Erstbegehung, die nur durch eine angemessene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zum Beispiel I ZR 209/86 und I ZR 102/88, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Als zulässigen Vorbehalt hat der Bundesgerichtshof eine auflösende Bedingung angesehen, wenn diese in einer Änderung der Rechtslage - oder in deren verbindlicher Klärung in entsprechendem Sinne - besteht, durch die das zu unterlassende Wettbewerbsverhalten rechtmäßig bzw. seine Zulässigkeit verbindlich geklärt wird (BGH I ZR 136/91, RN 34, zitiert nach juris).

    Nach dieser Entscheidung hebt eine auflösende Bedingung einer allgemein verbindlichen, das heißt auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden (eindeutigen) Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtsmäßig die Eignung der Unterwerfungserklärung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr in der Regel nicht auf (BGH I ZR 136/91 im Leitsatz 2).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Ausschlaggebend dürfte nicht der Mittelwert von 1, 5 sein, der mit dem Satz von 1, 8 nur "geringfügig" überschritten wird, sondern der Schwellenwert von 1, 3. Bereits eine Erhöhung der Regelgebühr von 1, 3 auf eine 1, 5fache Gebühr ist hinsichtlich des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1, 3 der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen (BGH VIII ZR 323/11, RN 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    In dieser Höhe fällt die Geschäftsgebühr in durchschnittlichen Rechtssachen als Regelgebühr an (BGH VI ZR 261/05, RN 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Dabei muss eine solche Erklärung den für die Ausräumung für die Wiederholungsgefahr maßgeblichen Schuldnerwillen zur zukünftigen Unterlassung des in Frage stehenden wettbewerbswidrigen Verhaltens unzweideutig und grundsätzlich auch ohne zeitliche oder bedingende Einschränkungen zum Ausdruck bringen (BGH I ZR 120/80, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Dem Kläger steht ferner eine Erstattung der Testkaufkosten nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu, allerdings im Hinblick auf den verbleibenden wirtschaftlichen Wert der erworbenen Kosmetika nur Zug um Zug geben deren Herausgabe (KG GRUR 1976, 65; OLG Stuttgart NJW 1986, 978 [BGH 07.11.1985 - III ZR 142/84] ).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
    Im Wettbewerbsrecht gilt grundsätzlich eine Vermutung für die Wiederholungsgefahr durch eine Erstbegehung, die nur durch eine angemessene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zum Beispiel I ZR 209/86 und I ZR 102/88, jeweils zitiert nach juris).
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