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   LG Wiesbaden, 21.02.2018 - 5 O 211/16   

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https://dejure.org/2018,5581
LG Wiesbaden, 21.02.2018 - 5 O 211/16 (https://dejure.org/2018,5581)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 O 211/16 (https://dejure.org/2018,5581)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 O 211/16 (https://dejure.org/2018,5581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die Leistungsbeschreibung bei öffentlichen Ausschreibungen auszulegen? (IBR 2018, 1031)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 75/03

    Rechtsnatur und Auslegung der VOB/C

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.02.2018 - 5 O 211/16
    Auch die Abrechnungsregeln der DIN 18363 stellen lediglich Allgemeine Geschäftsbedingungen dar und sind als solche auszulegen (BGH MDR 2004, 1180).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11

    Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des

    Auszug aus LG Wiesbaden, 21.02.2018 - 5 O 211/16
    Bei einer öffentlichen Ausschreibung kommt dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung vergleichsweise große Bedeutung zu und ist dieser vom objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter aus auszulegen (BGH VII ZR 67/11 juris Rn 14).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 21 U 17/18

    Auslegung eines Werkvertrages zur Bestimmung der Leistungen, die von der

    unter Aufhebung des am 21.02.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az. 5 O 211/16 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 585.3578,76 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 12.10.2015 bis zum 18.12.2015 und ab dem 18.01.2016 zuzüglich 2.303,45 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

    unter Aufhebung des am 21.02.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az. 5 O 211/16 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 585.3578,76 ? nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 12.10.2015 bis zum 18.12.2015 und ab dem 18.01.2016 zuzüglich 2.303,45 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Frankfurt, 28.01.2019 - 21 U 17/18

    Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der abzurechnenden Massen bei der

    unter Aufhebung des am 21.02.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az. 5 O 211/16 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 585.3578,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 12.10.2015 bis zum 18.12.2015 und ab dem 18.01.2016 zuzüglich 2.303,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.
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