Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 24.11.2017 - 8 O 88/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Anspruch aus einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung - IWW
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- mietrechtsiegen.de
WEG-Verwalter - Repräsentantenhaftung - Vermögensschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Angestellte Mitarbeiter keine Repräsentanten des Verwalters im Rahmen der Wissenszurechnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16
Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage …
Auszug aus LG Wiesbaden, 24.11.2017 - 8 O 88/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 02.05.2017, Az: VI ZR 85/16) muss die Klägerin bei Geltendmachung eines Teilbetrages aus mehreren selbständigen Ansprüchen im Einzelnen angeben, wie sie die geltend gemachte Gesamtsumme ziffernmäßig auf die verschiedenen Ansprüche verteilt wissen will oder mindestens die Reihenfolge angeben, in welcher die Ansprüche bis zu der von ihr geltend gemachten Gesamtsumme gefordert werden.Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 02.05.2017, Az.: VI ZR 85/16) muss die Klägerin bei Geltendmachung eines Teilbetrages aus mehreren selbständigen Ansprüchen im Einzelnen angeben, wie sie die geltend gemachte Gesamtsumme ziffernmäßig auf die verschiedenen Ansprüche verteilt wissen will oder mindestens die Reihenfolge angeben, in welcher die Ansprüche bis zu der von ihr geltend gemachten Gesamtsumme gefordert werden.
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 24.11.2017 - 8 O 88/17
Die zum Schadensersatzanspruch führende Pflichtverletzung der Klägerin steht fest, da im Prozess gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az.: IV ZR 90/13, NZI 2015, 271).Die zum Schadensersatzanspruch führende Pflichtverletzung der Klägerin steht fest, da im Prozess gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az.: IV ZR 90/13, NZI 2015, 271).
- BGH, 18.05.2011 - IV ZR 168/09
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern: Anwendbarkeit der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 24.11.2017 - 8 O 88/17
Der Repräsentant muss befugt sein, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und damit die Risikoverwaltung übernommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2011, Az.: IV ZR 168/09, NJW 2011, 3303).