Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 25.01.2012 - 5 O 72/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede bzgl. Sicherheitsleistung im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Kumulation von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft nach Bauabnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede bzgl. Sicherheitsleistung im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nach Abnahme noch 8% Sicherheit: Sicherungsabrede unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Noch 8% Sicherheit nach Abnahme: Sicherungsabrede unwirksam! (IBR 2012, 392)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 917
- NZBau 2012, 367
- BauR 2012, 994
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 15.07.2008 - 12 U 781/08
Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit
Auszug aus LG Wiesbaden, 25.01.2012 - 5 O 72/10
Bis zum kumulativen Eintritt dieser Bedingungen - der unter Umständen weit in das "Gewährleistungsstadium" hineinreichen kann (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08, Rn. 6, zitiert nach Juris) - bleibt die Vertragserfüllungssicherheit bestehen. - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …
Auszug aus LG Wiesbaden, 25.01.2012 - 5 O 72/10
Diese Regelung ist auf entsprechende Erfahrungswerte zurückzuführen, nach denen eine Sicherheit in dieser Höhe im Allgemeinen als angemessen und ausreichend und somit im Normalfall für Verträge mit der öffentlichen Hand als gewerbeüblich angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 05.05.2010 - VII ZR 179/10 - zit. n. Juris).