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   LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14   

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https://dejure.org/2015,46315
LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14 (https://dejure.org/2015,46315)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.05.2015 - 4 S 14/14 (https://dejure.org/2015,46315)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 4 S 14/14 (https://dejure.org/2015,46315)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Von einer fehlenden notwendigen Verbindung im Sinne von § 917 Abs. 1 S.1 BGB ist auszugehen, wenn die vorhandene Verbindung für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH V ZR 20/53, Juris, LS; BGH V ZR 106/07, Juris, Rn. 23; BGH V ZR 278/12, Juris, Rn. 10).

    Maßgebend ist die danach angemessene, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Grundstücks angemessene Nutzung (BGH V ZR 278/12; Juris, Rn. 11).

    Eine in diesem Sinne ordnungsgemäße Grundstücksbenutzung setzt bei einem Wohngrundstück in der Regel die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (BGH V ZR 106/07, Juris Rn.24 und V ZR 278/12, Juris, Rn. 12).

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohnungsgrundstück heranfahren kann und der Eingangsbereich von dieser Seite aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (BGH V ZR 278/12, Juris, a.a.O.).

    Soweit eine ordnungsmäßige Grundstücksnutzung auch die Gewährleistung der Müllentsorgung voraussetzt (BGH V ZR 278/12, Juris, Rn.12), hat die Beklagte dem Rechnung getragen und den Klägern erlaubt, die Mülltonnen über ihr Grundstück zur xxxstraße zu bringen.

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Von einer fehlenden notwendigen Verbindung im Sinne von § 917 Abs. 1 S.1 BGB ist auszugehen, wenn die vorhandene Verbindung für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH V ZR 20/53, Juris, LS; BGH V ZR 106/07, Juris, Rn. 23; BGH V ZR 278/12, Juris, Rn. 10).

    Eine in diesem Sinne ordnungsgemäße Grundstücksbenutzung setzt bei einem Wohngrundstück in der Regel die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (BGH V ZR 106/07, Juris Rn.24 und V ZR 278/12, Juris, Rn. 12).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine Nutzung ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm bzw. als rechtliche Verpflichtung angenommen wird (BVerfGE 34, 293, 303; BGH V ZR 35/08, Juris, Rn. 5; OLG München 3 U 1362/14, Juris, Rn. 33; OLG Schleswig 3 U 41/06; Juris, Rn. 25).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Erst wenn die mit der Schaffung des Zugangs zum öffentlichen Weg vom eigenen Grundstück aus verbundenen Erschwernisse so groß sind, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert wird, ist der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet (BGH V ZR 159/05, Juris, Rn. 12; OLG Celle 4 U 36/08, Juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe 6 U 105/08, Juris, Rn. 18; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, Rn. 11 u. 17; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917, Rn. 7).
  • BGH, 21.11.2008 - V ZR 35/08

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit des gewohnheitsrechtlichen Nachbarechtssatzes

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine Nutzung ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm bzw. als rechtliche Verpflichtung angenommen wird (BVerfGE 34, 293, 303; BGH V ZR 35/08, Juris, Rn. 5; OLG München 3 U 1362/14, Juris, Rn. 33; OLG Schleswig 3 U 41/06; Juris, Rn. 25).
  • OLG München, 17.12.2014 - 3 U 1362/14

    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Abgrenzung zu einem Wegerecht kraft

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine Nutzung ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm bzw. als rechtliche Verpflichtung angenommen wird (BVerfGE 34, 293, 303; BGH V ZR 35/08, Juris, Rn. 5; OLG München 3 U 1362/14, Juris, Rn. 33; OLG Schleswig 3 U 41/06; Juris, Rn. 25).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06

    Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Ein Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine Nutzung ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm bzw. als rechtliche Verpflichtung angenommen wird (BVerfGE 34, 293, 303; BGH V ZR 35/08, Juris, Rn. 5; OLG München 3 U 1362/14, Juris, Rn. 33; OLG Schleswig 3 U 41/06; Juris, Rn. 25).
  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Von einer fehlenden notwendigen Verbindung im Sinne von § 917 Abs. 1 S.1 BGB ist auszugehen, wenn die vorhandene Verbindung für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht ausreicht (BGH V ZR 20/53, Juris, LS; BGH V ZR 106/07, Juris, Rn. 23; BGH V ZR 278/12, Juris, Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 6 U 105/08

    Ausschluss des Notwegrechts: Möglichkeit der Verlegung der Haustür an eine andere

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Erst wenn die mit der Schaffung des Zugangs zum öffentlichen Weg vom eigenen Grundstück aus verbundenen Erschwernisse so groß sind, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert wird, ist der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet (BGH V ZR 159/05, Juris, Rn. 12; OLG Celle 4 U 36/08, Juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe 6 U 105/08, Juris, Rn. 18; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, Rn. 11 u. 17; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917, Rn. 7).
  • OLG Celle, 11.02.2009 - 4 U 36/08

    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Zumutbarkeit der Schaffung einer eigenen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.05.2015 - 4 S 14/14
    Erst wenn die mit der Schaffung des Zugangs zum öffentlichen Weg vom eigenen Grundstück aus verbundenen Erschwernisse so groß sind, dass die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert wird, ist der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet (BGH V ZR 159/05, Juris, Rn. 12; OLG Celle 4 U 36/08, Juris, Rn. 16; OLG Karlsruhe 6 U 105/08, Juris, Rn. 18; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, Rn. 11 u. 17; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917, Rn. 7).
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