Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,3969
LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71 (https://dejure.org/1971,3969)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.07.1971 - 1 S 18/71 (https://dejure.org/1971,3969)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Juli 1971 - 1 S 18/71 (https://dejure.org/1971,3969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,3969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verkehrsunfall - keine Haftung gegenüber Arbeitgeber des Unfallopfers

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 989
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 325/99

    Bestehen einer Pflicht zur Erteilung einer unentgeltlichen Auskunft an eine

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71
    Wird bei einem unverschuldeten Unfall der Alleinfahrer eines Taxiunternehmers verletzt und ist dieser länger nicht einsatzfähig als die Reparatur oder Ersatzbeschaffung des beschädigten Taxis dauert, dann besteht für den Taxiunternehmer gleichwohl ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall nur für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls des Fahrzeugs; ein darüber hinausgehender "Schaden" ist ein reiner Vermögensschaden und das Vermögen als solches ist kein im Rahmen der StVG-Haftung oder der Haftung für unerlaubte Handlungen geschütztes Rechtsgut (Klimke VersR 1973, 397; LG Wiesbaden VersR 1972, 989; Leng DAR 2001, 43, 45).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus LG Wiesbaden, 27.07.1971 - 1 S 18/71
    Die Grundsätze über die Drittschadenliquidation vermögen die Klage ebenfalls nicht zu rechtfertigen, da sie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung wegen der oben dargestellten Regelung des Gesetzes nicht anwendbar sind (vgl. BGHZ 7, 30 = VersR 52, 353; Staudinger-Werner aaO Randnote 98 vor § 249 BGB; Palandt aaO Vorbem. 6 a vor § 249 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht